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Entwicklung einer Datenbank für ökologische Tiere und für ökologische juvenile Aquakulturtiere gemäß Art. 26 der EU VO 2018/848

Abstract

Laut der neuen EU-Verordnung für ökologischen Landbau, die 2018 verabschiedet wurde, muss jeder EU-Mitgliedsstaat ab dem 1. Januar 2021 eine Datenbank einführen, in der die national verfügbaren ökologischen Jung- und Zuchttiere und juvenilen Aquakulturtiere transparent gelistet werden.

Ziel des Projektes ist es, eine geeignete Datenbank zu entwickeln. Die Datenbank soll allen betroffenen Parteien, von Landwirten über Händler und Anbieter bis zu den Kontrollstellen und zuständigen Behörden, eine schnelle und effiziente Möglichkeit bieten, die Verfügbarkeit von ökologischen Tieren und juvenilen Aquakulturtieren zu prüfen, die Anbieter einzusehen und bei Bedarf Ausnahmegenehmigungen für den Zukauf konventioneller Tiere zu beantragen und zu bearbeiten. Damit wird sie eine zentrale Informationsquelle und Plattform für die verschiedenen Tierarten darstellen.

Eine Ausdehnung der Datenbank und deren Nutzung durch Behörden im europäischen Ausland sind möglich. Dies unterstützt die Vereinheitlichung der Prüfsysteme und damit der Ausnahmegenehmigungspraxis in Europa.

Detaillierte Projektbeschreibung

Laut der neuen EU-Verordnung für ökologischen Landbau, die im Jahr 2018 verabschiedet wurde, muss jeder EU-Mitgliedsstaat ab dem 1. Januar 2021 eine Datenbank einführen. In dieser Datenbank werden die national verfügbaren ökologischen Tiere und juvenilen Aquakulturtiere transparent gelistet, analog zur Datenbank für ökologisch vermehrtes Saatgut, die bereits seit dem Jahr 2004 verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten ist (EU VO 2018/848 und EG VO 889/2008).

Ziel des Projektes ist es, eine solche geeignete Datenbank für ökologische Tiere und juvenile Aquakulturtiere zu entwickeln, die den Anforderungen in Art. 26 der EU VO 2018/848 und den entsprechenden Durchführungsverordnungen, die am 1. Januar 2021 in der EU in Kraft treten werden, entspricht.

Die Datenbank soll allen betroffenen Parteien, von Landwirten über Händler und Anbieter bis zu den Kontrollstellen und zuständigen Behörden, eine schnelle und effiziente Möglichkeit bieten, die Verfügbarkeit von ökologischen Tieren und juvenilen Aquakulturtieren zu prüfen, deren Anbieter aufzulisten, bei Bedarf Ausnahmegenehmigungen für den Zukauf konventioneller Tiere zu beantragen und zu bearbeiten. Damit wird sie eine zentrale Informationsquelle und Plattform für die verschiedenen Tierarten darstellen. Außerdem soll sie als Grundlage für die Berichterstattung über Ausnahmegenehmigungen an die EU-Kommission dienen.

Details zu Angaben der Datenbank, die noch in den Durch¬führungsverordnungen der EU ausgearbeitet werden müssen, werden während der Projektlaufzeit eingearbeitet. Dazu wird eng mit Behörden und Dachorganisationen des ökologischen Landbaus zusammengearbeitet. Im Ergebnis wird eine Datenbank entwickelt, die allen Anforderungen der EU VO 2018/848 entspricht und daher von den deutschen Behörden eingeführt und genutzt werden kann.

Die Erstellung der Datenbank soll bereits bestehende Systeme aus den verschiedenen Tier-bereichen bündeln und harmonisieren, einfach in der Handhabung sein und bestehende Lücken schließen. Die Datenbank wird eine mögliche Marktverfügbarkeiten von Tieren schnell, umfassend und transparent darstellen und somit die Digitalisierung im ökologischen Sektor vorantreiben.

Die Datenbank wird zentral für alle Tierarten unter der entsprechenden Webseite abrufbar sein. Dort kann nach Tierarten gefiltert und zwischen ihnen gewechselt werden, sodass ein Überblick pro Tierart geschaffen wird. Anbieter können sich in der Datenbank registrieren und ihr verfügbares Angebot unter Angabe von Rassen, Mengen, Lieferbedingungen usw. schnell und einfach eingeben. Landwirte, Kontrollstellen und zuständige Behörden wiederum sehen auf einen Blick, welche und wie viele Tiere zu welchem Zeitpunkt verfügbar sind und waren. Sollten die benötigten Tiere nicht verfügbar sein, kann vom Landwirt im System ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt und verschickt werden.

Auch eine Ausdehnung der Datenbank und deren Nutzung durch Behörden im europäischen Ausland sind angedacht. Dies unterstützt die Vereinheitlichung der Prüfsysteme und damit der Ausnahmegenehmigungspraxis in Europa.

Die internetbasierte Datenbank zur Verfügbarkeitsprüfung soll für eine marktnahe, umfassend geprüfte und harmonisierte Genehmigungspraxis sorgen und gleichzeitig die prüfenden Stellen entlasten. Das Prüfsystem koppelt an den administrativen Genehmigungsprozess an und stellt Schlüsselinformationen für die genehmigende Behörde zur Verfügung. Die durch die zuständige Behörde erfolgten Ausnahmegenehmigungen werden wiederum in jährlichen Statistiken ausgewiesen und als Bericht an die EU-Kommission weitergeleitet.

Finanzierung/ Donor
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
(Forschungs-)Programm
  • BMEL, Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
FiBL Projektleitung/ Kontakt
FiBL Mitarbeitende
Rolle des FiBL

Konzeptentwicklung, Koordination und Durchführung

Gruppe/ Arbeitsschwerpunkt/ Standort
FiBL Projektnummer 6921
Änderungsdatum 24.08.2022
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