Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Mit neuen Praxisleitfäden Kontaminationen vermeiden

Cover Praxisleitfäden

Logo BMEL BÖLN Förderzusatz

Für die Biobranche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei neue Leitfäden eines Verbundprojektes des FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Biounternehmer*innen künftig achten müssen.

(Frankfurt, 30.11.2021). Bio steht für gesicherte Qualität und hochwertige Produkte. In der neuen EU-Öko-Verordnung werden die Vorsorgepflichten zur "Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe" ab nächstem Jahr konkretisiert. Dann müssen alle Biounternehmer*innen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.

Doch um welche konkreten Risiken geht es?
Wo beginnt und endet die unternehmerische Verantwortung?
Wie sieht ein systematisches Vorgehen zur Identifikation der kritischen Punkte aus? Was sind "verhältnismäßige und angemessene" Vorsorgemaßnahmen?
Wie können die Anforderungen im Betrieb umgesetzt und für die Betriebskontrolle dokumentiert werden?

Im Verbundvorhaben "Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität (BioKKP)" wurden diese Fragen gemeinsam mit Praktiker*innen aus Biounternehmen, Beratung und Kontrolle beantwortet. Eigens entwickelte Praxisleitfäden und weitere Arbeitsinstrumente unterstützen Biounternehmer*innen bei der praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben:

  • Der "Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848" wurde vom FiBL Deutschland e.V. erstellt.
  • Der "Praxisleitfaden für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848" wurde vom Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) erstellt.
  • Der "Praxisleitfaden für Handels- und Importunternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848" wurde von der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) erstellt.

Neben einem Überblick über die neue Rechtslage geben die Leitfäden eine praxisnahe Anleitung zur Umsetzung eines betriebsindividuellen Vorsorgekonzeptes. Sie sind für Praktiker*innen, Beratungsorganisationen und Kontrollstellen ein nützliches Nachschlagewerk zum Umgang mit Artikel 28 (1) der EU-Öko-Verordnung.

Die Leitfäden und Arbeitshilfen stehen allen Interessenten auf der Webseite orgprints.org/id/eprint/42876/ zum kostenlosen Download zur Verfügung.  Das Projekt BioKKP wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages im Rahmen des BÖLN (FKZ 2819OE001, 2819OE145). Das Gesamtvorhaben wird von FiBL Deutschland koordiniert.

Weitere Informationen

Kontakt

Lena Guhrke

Links

Download

Medienmitteilung (168.7 KB)
Medienmitteilung (63.6 KB)