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Hof- und Weideschlachtung für mehr Tierwohl

Kanzel neben Weidekoppel

Für die Weideschlachtung bringt der Landwirt die Tiere in ihrer vertrauten Gruppe in eine separate Koppel mit Hochsitz, von wo aus er das zu schlachtende Tier ins Visier nehmen kann. Foto: Gabriela Müller

Der Schweizer Bundesrat gibt grünes Licht für die Hof- und Weideschlachtung. Die Markenorganisationen und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL begrüssen diesen Entscheid zu Gunsten des Tierwohls. Das ermöglicht eine respektvolle und schonende Tötung der Nutztiere. Pilotversuche im In- und Ausland haben gezeigt, dass Tiere, die auf dem Hof geschlachtet werden, deutlich weniger Stress ausgesetzt sind.

(Basel/Frick/Olten/St. Gallen, 28. Mai 2020) Die überarbeitete Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) in der Schweiz tritt per 1.7.2020 in Kraft. Zukünftig erlaubt diese auch die Betäubung und Entblutung eines Tieres auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Mit diesem Entscheid erreicht die zehnjährige Vorarbeit der Pionierbetriebe und der Biobranche unter Leitung des Forschungsinstituts für biologischen Landbau FiBL einen wichtigen Meilenstein. Möglich gemacht haben diesen Schritt namentlich Lena und Cäsar Bürgi, Nils Müller, Nationalrätin Martina Munz und Nationalrat Karl Vogler, Stiftung Tier im Recht, Veterinäramt des Kantons Zürich, Vier Pfoten und die Vontobel Stiftung. Die Markenorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland begrüssen den Entscheid des Bundesrates. Sie fördern die Hofschlachtung auf ihren Betrieben mit verschiedenen Massnahmen auf Ebene Kommunikation und Projekte.

Vielversprechende Erkenntnisse der Pioniere

Erste Pionierbetriebe wenden alternative Schlachtmethoden dank kantonaler Bewilligungen bereits heute an. Die Erkenntnisse dieser Betriebe zeigen, dass diese Form der Schlachtung besonders tierschonend ist. Das Tier wird in seinem gewohnten Umfeld betäubt und anschliessend entblutet. Danach erfolgt der Transport des Schlachtkörpers in einem speziell dafür konzipierten Anhänger. Das Tier muss nach Eintritt des Todes innerhalb von 45 Minuten zu einem bewilligten Schlachtlokal gefahren und dort ausgeweidet werden. Im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung bleiben den Tieren somit die Lebendtransporte und Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart. Dies wirkt sich positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit auch auf die Fleischqualität aus.

In der Schweiz zählen zu den Pionieren: Nils Müller und Claudia Wanger, Hof Zur Chalte Hose (Bio Suisse) mit dem Weideschuss sowie Lena und Cäsar Bürgi, Hof Silberdistel (Bio Suisse, Demeter) und Georg Blunier, Hof Dusch (Bio Suisse, Demeter, KAGfreiland) und neu auch Mischa Hofer (Platzhirsch Hofschlachtungen GmbH) mit der Hofschlachtung. Die Verfahren bedürfen auch zukünftig einer Bewilligung, die jeweils vom zuständigen kantonalen Veterinäramt ausgestellt wird. Vorerst werden diese mobilen Systeme nur im Rindviehbereich Anwendung finden. In Zukunft soll die Hofschlachtung auch auf weitere Tiergattungen wie beispielsweise Kleinwiederkäuer, Schweine und Geflügel ausgeweitet werden.

Tierhaltung ist wichtiger Bestandteil der Schweizer Landwirtschaft. Die Labelorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland fördern das Tierwohl und stellen mit ihren Richtlinien eine artgerechte Haltung sicher. Das FiBL verfasst ein Merkblatt, das interessierten Betrieben einen Überblick zu den verschiedenen Hofschlachtungsmethoden und praktische Tipps gibt. Vertiefende Informationen dazu finden sich schon jetzt auf der Website Bioaktuell.ch.

Weitere Informationen

Medienkontakte

Link

bioaktuell.ch: Vertiefende Informationen zum Thema Hofschlachtungsmethoden

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