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Betriebsmittelliste 2026 für die Schweiz verfügbar

Die Betriebsmittelliste Schweiz für das Jahr 2026 steht ab sofort im FiBL Shop kostenlos zum Download bereit. Die Publikation wird nur noch in elektronischer Form angeboten. Als Ergänzung steht auf betriebsmittelliste.ch die Online-Suche zur Verfügung.

Die Betriebsmittelliste enthält alle für den biologischen Landbau in der Schweiz zugelassenen Dünger, Substrate, Mulchmaterialien, Pflanzenschutzmittel, Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemittel, Mittel gegen Parasiten bei Nutztieren sowie Futter- und Siliermittel. Die Schweizer Ausgabe ist für Produzent*innen von Bio Suisse und Demeter Schweiz verbindlich. Nicht mehr gelistete Handelsprodukte, die im Jahr 2025 eingekauft wurden, können im Jahr 2026 noch aufgebraucht werden.

Wichtige Neuerungen 

  • Neu sind auch Dünger aufgeführt, die Mischungen von Spurenelementen enthalten. Für den Einsatz von Spurenelementdüngern hat Bio Suisse die Protokoll- und Meldepflicht vereinfacht (u. a. Kap. 1-8).
  • Neu werden Biostimulanzien gekennzeichnet. Bei diesen Produkten handelt es sich um mikrobielle oder nicht-mikrobielle Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe, die eine nachgewiesene kräftigende oder stärkende Wirkung auf Pflanzen haben (Kap. 1).
  • Neu wurden bei den Pflanzenschutzmitteln der Grundstoff Traubenkernextrakt zugelassen (Kap. 2-4-41) und Produkte mit den Wirkstoffen Orangenöl (Kap. 2-2-8) und Lupinensamenextrakt (Kap. 2-1-7) aufgenommen.
  • Neu werden Produkte für Betriebe ohne Label-Bindung in separaten Unterkapiteln 1-98, 1-99, 2-99, 4-99, 5-99 und 6-99 aufgeführt. Diese Produkte sind für Betriebe von Bio Suisse und Demeter nicht erlaubt.

Regelmässig aktualisierte Online-Suche

Als Ergänzung zur jährlich erscheinenden Liste steht auf betriebsmittelliste.ch die Online-Suche zur Verfügung. Die Datenbank wird während des Jahres regelmässig aktualisiert. Nachträge und Korrigenda zur Downloadversion werden ebenfalls auf betriebsmittelliste.ch kommuniziert.

Lesezeichen auf Mobiltelefon speichern

Bei regelmässiger Benutzung der Online-Suche lohnt es sich, die Webadresse als Lesezeichen auf dem Bildschirm des Mobiltelefons zu speichern. Anleitungen für Android-Mobiltelefone und iPhones stehen hier zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

Caroline Stäheli

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