Wichtige Infos müssen auf die Etikette
Die gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass die Konsument*innen gut informiert einkaufen können und vor Überraschungen geschützt sind. Zutaten, Nährwerte, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herstellerangaben helfen dabei, Allergien und Unverträglichkeiten zu vermeiden und die Herkunft der Lebensmittel nachzuvollziehen. Die Bio-Verordnung ihrerseits gibt vor, wie biologisch hergestellte Produkte in der Sachbezeichnung und bei den Zutaten gekennzeichnet werden müssen. Seitens Bio Suisse und Demeter gilt es, die Logos richtig einzusetzen und den Lizenznehmer anzugeben. Auch Informationen zur Verarbeitung und die Herkunft der Rohstoffe müssen verfügbar sein.
Gleiche Regeln für den Offenverkauf und den Online-Shop
Im offenen Verkauf gelten grundsätzlich die gleichen Kennzeichnungsanforderungen wie für vorverpackte Lebensmittel. Wenn die Kund*innen am Marktstand oder im Hofladen mündlich informiert werden können, kann jedoch bis auf einige Ausnahmen, auf schriftliche Angaben verzichtet werden. Im Online-Shop müssen selbstverständlich die gleichen Informationen zu den Lebensmitteln aufgeführt sein wie im Laden.
Auf den ersten Blick mag das Kennzeichnen von Bioprodukten kompliziert erscheinen. Das überarbeitete Merkblatt macht die Orientierung deutlich einfacher.
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fibl.org: Merkblatt "Kennzeichnung biologischer Lebensmittel"