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Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität

Projekttitel in der OriginalspracheIdentifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität
Abstract

Die EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848 (Art. 28 Abs. 1) fordert von allen Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen, mit denen Risiken der Kontamination von ökologischen Erzeugnissen durch nicht zugelassene Erzeugnisse/Stoffe vorgebeugt und entsprechend kritische Punkte bei den Verfahrensschritten identifiziert werden. Insbesondere für Landwirte sowie Handels-/Importunternehmen sind diese Vorgaben zur systematischen Absicherung der Öko-Integrität weitgehend neu.

Ziel des Projektes ist es, für Unternehmen der Bio-Wertschöpfungskette (Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel/Import) Leitfäden und Arbeitshilfen zu erstellen, die den Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben Hilfestellung bieten.

Die Leitfäden und Arbeitshilfen finden Sie unter folgenden Link: https://orgprints.org/id/eprint/42876/

Finanzierung/ Donor
  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
(Forschungs-)Programm
  • BMEL, Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
Projektpartner
  • Büro Lebensmittelkunde & Qualität
  • Gesellschaft für Ressourcenschutz
FiBL Projektleitung/ Kontakt (nicht verlinkte Personen sind ehemalige FiBL Mitarbeitende)
FiBL Mitarbeitende
Rolle des FiBL

Projektkoordination

Gruppe/ Arbeitsschwerpunkt/ Standort
FiBL Projektnummer 6013
Änderungsdatum 25.05.2022
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