Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Stiftungsrat FiBL Schweiz

Der Stiftungsrat hat als oberstes Gremium die Gesamtverantwortung für das Institut. Er bestimmt die Tätigkeitsschwerpunkte des FiBL und vertritt dieses in strategischen, inhaltlichen und finanziellen Fragen nach aussen.

Prof. Dr. Bernard Lehmann

Präsident Stiftungsrat
Steering Committee HLPE des CFS-FAO (Welternährungssicherheit)
Ehem. Ordinarius für Agrarökonomie, ETH und ehem. Direktor Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

Dr. Claudia Friedl

Vizepräsidentin Stiftungsrat
Nationalrätin, Umweltnaturwissenschafterin

Rolf Bernhard

Leiter Agronomie und Produktionssysteme beim Migros-Genossenschafts-Bund

Urs Brändli

Präsident Bio Suisse

Ralf Bucher

Geschäftsführer Bauernverband Aargau, Grossrat Kanton Aargau

Anne Challandes

Rechtsanwältin
Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV)
Vizepräsidentin des Schweizerischen Bauernverbands

Sofia de Meyer

Rechtsanwältin
Mitbegründerin der Fondation Opaline

Dr. Peter Felser

Dozent für Markenführung, Berater, Unternehmer

Roland Frefel

New Business Coordinator

Markus Hausammann

Landwirt, Alt Nationalrat

Aufgaben und Kompetenzen des Stiftungsrates

Grundsätze

Alle Organe des FiBL gestalten ihre Arbeit so, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FiBL in der schweizerischen, europäischen und internationalen Forschung exzellente Leistungen in den für die Zukunft der Landwirtschaft relevanten Fragen möglich sind.

Auf der Basis der Stiftungsstatuten und der dort festgelegten Ziele und Aufgaben wird eine aktive und freie Selbstentfaltung und Weiterentwicklung aller Kräfte des Instituts und eine starke Position als Forschungsinstitution angestrebt.

Alle führungsmässigen und organisatorischen Massnahmen haben, innerhalb der finanziellen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, diesem Zweck zu dienen.

Aufgaben des Stiftungsrates

Er beschliesst über

  • das von der GL erarbeitete Leitbild des Instituts,
  • die Mehrjahresplanung mit Strategie und Finanzplanung,
  • das jährliche Budget,
  • Grundsatzentscheide zur Unternehmensstruktur,
  • Eröffnung und Schliessung von Standorten und Filialen.

Er genehmigt

  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung,
  • die Reglemente zur Personal- und Lohnpolitik,
  • er behandelt den Bericht der Revisionsstelle.

Er wählt

  • die Direktion
  • die Revisionsstelle.

Nach oben