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Umfrage für europäische Importbetriebe zu den Auswirkungen der neuen EU-Bioverordnung – neue Deadline

Bauer rührt Kakaobohnen in einer Kiste

80 Prozent aller Bioproduzent*innen ... (Foto: FiBL, Laura Armengot)

Frau trägt eine Palmpflanze auf dem Kopf gestützt

...sind Kleinbäuerinnen und -bauern, die in Gruppen zertifiziert werden. (Foto: FiBL, Paul van den Berge)

Mit der neuen EU-Bioverordnung werden die Regeln für die internationale Bioproduktion für den EU- und Schweizer Markt neu definiert. Das FiBL Schweiz führt eine internationale Studie zu den Auswirkungen der neuen Verordnung auf kleinbäuerliche Lieferketten aus Entwicklungs- und Schwellenländern und die Auswirkungen auf den Biomarkt in der EU und der Schweiz durch. Um die zu erwartenden Auswirkungen für europäische Unternehmen besser zu verstehen, sind alle Import- und Verarbeitungsunternehmen von Bioprodukten aus Drittländern eingeladen, an der FiBL Befragung teilzunehmen. Die Frist für die Umfrage ist verlängert bis 10. April 2024.

Die neue EU-Bioverordnung Nr. 2018/848 bringt weitreichende Veränderungen für Betriebe in Drittländern mit sich, die ab 2025 weiterhin Bioprodukte in die EU und die Schweiz exportieren wollen, insbesondere für Kleinbauerngruppen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Das Importsystem der EU wechselt von einem auf Gleichwertigkeit basierenden System darauf, dass auch Betriebe im Drittland alle detaillierten Anforderungen der EU-Bioverordnung einhalten müssen (Konformität statt Gleichwertigkeit).  Die neue Regelung ist innerhalb der EU bereits in Kraft, in Drittländern werden die Kontrollen erst Ende 2024 beginnen. Ab Januar 2025 sind für Bioimporte aus den meisten Drittländern in die EU und die Schweiz nur noch Kontrollbescheinigungen gültig, die die Einhaltung der Verordnung 2018/848 bestätigen.

Die Verordnung definiert neue Regeln und Bedingungen für die Zertifizierung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern als Gruppe mit dem Ziel, die Qualität dieser Zertifizierungsform zu verbessern.  Dies hat weitreichende Auswirkungen für alle Bauerngruppen, die von Verarbeitungs- oder Exportunternehmen organisiert sind, aber auch für viele biologisch arbeitenden Bauernkooperativen, die möglicherweise neue Gruppeneinheiten gründen oder ihre Zertifizierungsstruktur anpassen müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Die Änderungen betreffen auch viele Lieferketten von kleinen oder mittelgrossen Biobetrieben aus Mittelmeer-Drittländern.

FiBL Studie

Das FiBL Schweiz führt derzeit eine Studie durch, die untersucht, wie sich die neue EU-Bioverordnung auf kleinbäuerliche Lieferketten aus Entwicklungs- und Schwellenländern und auf den europäischen Biomarkt auswirkt. Um Daten aus erster Hand zu sammeln, hat das FiBL eine weltweite Umfrage zu den Auswirkungen gestartet und führt Interviews mit Stakeholdern in Europa sowie Fallstudien in ausgewählten Ländern durch. Die Studie wird mit finanzieller Unterstützung des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) durchgeführt.

Das FiBL bittet alle Verarbeitungs- und Importunternehmen aus der EU und der Schweiz, die Bezug zu kleinbäuerlichen Lieferketten aus Drittländern haben, sich an der Umfrage zu beteiligen (Link siehe unten) und Informationen über die erwarteten Auswirkungen auf ihren Betrieb und ihr Importgeschäft weiterzugeben. Auch wer noch nicht über die bevorstehenden Änderungen für Drittländer informiert ist, kann wertvolle Informationen liefern und durch die Teilnahme an der Umfrage mehr über die bevorstehenden Änderungen erfahren. Die Umfrage läuft noch bis zum 10. April 2024.

Weitere Informationen

Kontakt

Florentine Meinshausen

Link

survey.fibl.org: Umfrage zu den Auswirkungen der neuen EU-Bioverordnung für Import- und Handelsunternehmen