Diese Website unterstützt Internet Explorer 11 nicht mehr. Bitte nutzen Sie zur besseren Ansicht und Bedienbarkeit einen aktuelleren Browser wie z.B. Firefox, Chrome

Sichere Bio- und Freilandhaltung von Schweinen trotz Afrikanischer Schweinepest

Zwei Sauen im Freilandgehege

Zum Schutz der Schweine vor einer Krankheitsübertragung durch Wildtiere gehört eine sichere Umzäunung. Diese sollten doppelt und untergrabungssicher sein. (Foto: FiBL, Franziska Hämmerli)

Im Nordosten Deutschlands wurde Mitte September 2020 bei einem verendeten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest, eine hochansteckende und meldepflichtige Tierseuche, diagnostiziert. Es lohnt sich jetzt besonders, die Hygienekonzepte der eigenen Schweinehaltung zu überprüfen.

Das Afrikanische Schweinepest-Virus breitet sich derzeit immer weiter in Europa aus und könnte irgendwann auch die Schweiz erreichen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) verläuft bei mehr als neunzig Prozent der infizierten Tiere innerhalb weniger Tage tödlich. Menschen können sich nicht anstecken. Es besteht eine Meldepflicht und Verdachtsfälle müssen von Tierhalterinnen und Tierhaltern sofort dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin gemeldet werden. Bei unklaren Fällen können diese eine Ausschlussuntersuchung einleiten, bei der keine seuchenpolizeilichen Massnahmen ergriffen werden müssen.

Das Virus wird über den direkten Tierkontakt, aber auch durch kontaminierte Gegenstände wie zum Beispiel Kleidung, Fahrzeuge, Futtermittel, Speisereste oder Tierkadaver übertragen. Eine wichtige Rolle bei der Verbreitung spielt der Tierverkehr, vor allem aber die Verfütterung oder das Entsorgen von Speiseresten. Der Grund dafür ist, dass das Virus in Fleischprodukten und Tierkörpern, aber auch in der Umwelt monatelang infektiös bleibt. Entsprechend wird in der aktuellen Situation die grösste Gefahr für die Schweiz in kontaminierten Wurst- und Fleischwaren gesehen, die aus ASP-betroffenen Ländern mitgebracht werden. Wild- und Hausschweine können sich an diesen Produkten infizieren, wenn diese in der Umwelt weggeworfen oder direkt an die Tiere verfüttert werden.

Akute oder chronische Symptome

Die Symptome der ASP können sehr unterschiedlich sein. Beim akuten Verlauf tritt plötzlich hohes Fieber, eine Blauverfärbung der Ohrenspitzen und Beinen oder Blutungen in der Haut auf. Die Tiere verenden plötzlich. Beim chronischen Verlauf kommen mehr unspezifische Symptome wie Durchfall, Kümmern, Fieber, Aborte, Leistungsdepression, Hautrötungen oder Blutungen sowie vermehrte Tierverluste durch Infektionen vor. Es gibt aktuell weder einen Impfstoff noch eine Behandlungsmöglichkeit.

Vorbeugung durch Biosicherheit

Da die ASP durch Wildschweine auf Schweinehaltungsbetriebe übertragen werden kann, muss dem Schutz der Schweine vor einer Krankheitsübertragung durch Wildtiere besonders Sorge getragen werden. Dazu gehört eine sichere Umzäunung von Freilandhaltungssystemen und Ausläufen. Diese sollten doppelt und untergrabungssicher sein. Doppelzäune verhindern den Schnauzenkontakt von Wild- und Hausschweinen, und auch das Füttern der Tiere durch Spaziergänger wird erschwert.

Zwischen dem inneren und äusseren Zaun sollte ein Abstand von zwei bis drei Meter eingehalten werden. Für den äusseren Zaun eignet sich ein 1.5 Meter hoher Maschendrahtzaun aus diagonalem Drahtgeflecht mit einer Maschenweite von zirka 5.5 Zentimeter. Das Anbringen eines Fixzauns ist aus Gründen der Biosicherheit zu empfehlen.

Bei Freilandhaltungen im kleinen Stil oder bei der Integration der Schweine in die Fruchtfolge ist ein Fixzaun weniger praxistauglich. Hier empfiehlt sich eine mobile schweinesichere Doppelumzäunung. Dazu werden für Sauen mit Ferkeln beim inneren Zaun drei stromführende Drähte empfohlen, wobei der unterste auf einer Höhe von 15 Zentimeter angebracht werden soll. Bei Mastschweinen reichen zwei Drähte, wobei der obere 40 bis 60 Zentimeter über dem Boden befestigt wird und der untere 15 bis 30 Zentimeter.

Zusätzlich sollten Futterlager, Räume oder Behältnisse, in denen verendete Tiere zwischengelagert werden, sowie Gerätschaften gut verschlossen und Schadnager bekämpft werden. Unbedingt sollte man sich an das Verfütterungsverbot von Speiseabfällen halten, und Hygieneschleusen auf dem Betrieb oder zumindest in die Ställe einrichten. Dazu gehört, dass so wenig wie nötig betriebsfremde Personen den Stall betreten. Diese sollen sich in eine Besuchsliste eintragen, die Hände desinfizieren und Einmalschutzkleidung oder saubere betriebseigene Schutzkleidung tragen.

Weitere Informationen

Kontakt

Hannah Ayrle-Stauss

Links