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Konferenz zur biologischen Saatgutpolitik und Auftakt des Projekts LIVESEEDING

Ein grosse Gruppe von Menschen

Die Projektpartner in Zagreb zum Auftakt des Projekts LIVESEEDING. (Foto: IPS Konzalting, Natalija Vugrin)

LIVESEEDING wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe der Europäischen Union unter der Finanzhilfevereinbarung Nr. 101059872, das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI, Nr. 22.00412) und das United Kingdom Research and Innovation (UKRI) finanziert.

Europäische und nationale Entscheidungsträger*innen, Expert*innen und führende Organisationen des Biosaatgutsektors kamen vom 18. bis 21. Oktober in Zagreb (Kroatien) zusammen, um den Fahrplan für 100 Prozent Biosaatgut und Biopflanzenzüchtung in Kroatien und der EU zu erörtern. Das Treffen war zudem der Startpunkt von LIVESEEDING, einem von Horizon Europe finanzierten strategischen Innovationsprojekt, das von FiBL Europe und FiBL Schweiz koordiniert wird.

37 LIVESEEDING-Projektpartner aus 15 europäischen Ländern trafen sich am 18. Oktober in Zagreb zu einer Konferenz über biologische Saatgutpolitik, um zu erörtern, wie biologisches Saatgut und biologische Pflanzenzüchtung gefördert werden können, insbesondere in Ost- und Südeuropa, wo der Sektor noch wenig etabliert ist.

Während die europäische Gesetzgebung die Verwendung von biologischem Saatgut in der Biolandwirtschaft vorschreibt, führt die laxe Handhabung von Ausnahmeregelungen für nicht-biologisches Saatgut dazu, dass Unternehmen zu wenig in biologisches Saatgut investieren. Im Rahmen von LIVESEEDING werden den führenden Organisationen des Biosaatgut-Sektors dringend benötigte Ressourcen zur Verfügung gestellt, um die Praxis der Ausnahmeregelungen zu beenden und 100 Prozent biologisches Saatgut in Europa Wirklichkeit werden zu lassen. Zum ersten Mal wurde in der neuen EU-Bioverordnung eine Definition für "biologische Sorten" festgelegt und kürzlich Durchführungsrichtlinien für die Registrierung biologischer Sorten veröffentlicht, die für die biologische Produktion geeignet sind: Richtlinie (EU) 2022/1647 und Richtlinie (EU) 2022/1648.

Vereinte Kräfte nötig für Ziele der EU

"Das Projekt LIVESEEDING kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, die sich die Europäische Union in der Farm2Fork-Strategie und in der EU-Bioverordnung für den biologischen Saatgutsektor gesetzt hat", sagt Miguel De Porras, Direktor des FiBL Europe. "Um bis zum Jahr 2035 eine 100-prozentige Verwendung von Biosaatgut im biologischen Landbau zu erreichen und bis zum Jahr 2030 25 Prozent der EU-Flächen biologisch zu bewirtschaften, müssen wir die Produktion von biologischem Saatgut in den nächsten zehn Jahren versechsfachen. Eine solch massive Steigerung ist nur mit vereinten Kräften möglich. Das LIVESEEDING-Projekt bringt führende Organisationen des Sektors zusammen", ergänzt er.

"Die Konferenz zur Saatgutpolitik hat den verschiedenen Interessensgruppen die Möglichkeit geboten, gemeinsam den Fahrplan für 100 Prozent Biosaatgut in Kroatien festzulegen und von den Erfahrungen anderer europäischer Länder zu lernen", sagt Ana-Marija Špicnagel Ćurko vom kroatischen Projektpartner IPS Konzalting, und fügt hinzu: "Wir hoffen, dass die Konferenz die Saat für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen den politischen Entscheidungsträger*innen und den Akteur*innen des biologischen Saatgutsektors in Kroatien legen wird."

Auftaktveranstaltung des Projekts LIVESEEDING

Im Anschluss an die Konferenz fand vom 19. bis 21. Oktober in Zagreb das Kick-off-Meeting von LIVESEEDING statt. Das Projekt ist eine mit 6,6 Millionen Euro dotierte, vierjährige Innovationsmassnahme, die von der Europäischen Union (Programm Horizon Europe), der Schweiz und dem Vereinigten Königreich kofinanziert wird. Das Projekt zielt darauf ab, das Wachstum des Biosektors zu fördern, indem es für eine Vielzahl von Kulturpflanzen hochwertiges Saatgut einer breiten Palette angepasster Sorten bereitstellt.

"Das Hauptziel von LIVESEEDING ist es, durch einen Multi-Akteurs-Ansatz einen Quantensprung in der Entwicklung eines starken und wirtschaftlich lebensfähigen biologischen Züchtungs- und Saatgutsektors in Europa zu erreichen. Es baut auf dem vorangegangenen EU-finanzierten Projekt LIVESEED auf und wird die Forschungsergebnisse EU-weit in die Praxis umsetzen", erklärt Monika Messmer, Leiterin der Gruppe Pflanzenzüchtung am FiBL Schweiz und wissenschaftliche Koordinatorin von LIVESEEDING, zum Projektstart. Ihre Kollegin Mariateresa Lazzaro ergänzt: "In 17 Living Labs werden Innovationen gemeinsam erarbeitet, wobei die gesamte Wertschöpfungskette von der Züchtung bis zu den Kund*innen und Bürger*innen einbezogen wird." Die gemeinsam gewonnenen Erkenntnisse werden die nationalen Behörden unterstützen, damit diese die neue Bioverordnung (Verordnung (EU) 2018/848) kohärenter anwenden können, sowie in den politischen Dialog mit europäischen Entscheidungstragenden einfliessen, um die Farm2Fork-Strategie voranzubringen.

Weitere Informationen

Kontakte

Link

fibl.org: LIVESEEDING in der FiBL Projektdatenbank

Hintergrundinformationen

LIVESEEDING ist ein Innovationsprojekt, das im Rahmen des EU-Programms Horizon Europe finanziert und vom FiBL koordiniert wird. Es zielt darauf ab, die biologische Saatgut- und Pflanzenzüchtung zu verbessern, um nachhaltige und vielfältige Lebensmittelsysteme in Europa zu fördern.

An dem Projekt sind 37 Organisationen aus 15 europäischen Ländern beteiligt. Das Projekt hat im Oktober 2022 begonnen und hat eine Laufzeit von 4 Jahren.

LIVESEEDING trägt durch folgende Massnahmen zur Ausweitung der biologischen Lebensmittelproduktion in Europa bei:

  1. Verbesserung der Verfügbarkeit von biologischem Vermehrungsmaterial einer breiten Palette von Sorten, die auf erhöhte Biodiversität und Anpassung an lokale Bedingungen gezüchtet wurden, und
  2. Stärkung und Diversifizierung des biologischen Saatgutsektors auf der Grundlage der Marktnachfrage.

LIVESEEDING trägt zum Aufbau und Weiterentwicklung von umweltfreundlichen, klimaneutralen, gesunden und fairen Lebensmittelsystemen bei durch 1) Züchtung von Sorten, die für den biologischen Landbau und eine Produktion mit geringem externen Input geeignet sind; 2) neuartige Governance-Modelle, die Züchter*innen mit Akteur*innen der Wertschöpfungskette, Konsument*innen und Bürger*innen mit der lokalen Lebensmittelproduktion verbinden, und 3) die Sensibilisierung für die Bedeutung der biologischen Vielfalt für unsere Ernährung und Gesundheit.

LIVESEEDING bearbeitet die Saatgutthematik in einem ganzheitlichen, partizipativen Ansatz mit verschiedensten Akteur*innen und Interessensgruppen. Es konzentriert sich auf die drei wichtigsten Erfolgsfaktoren: 1) das Angebot und 2) die Nachfrage nach biologischem Saatgut und biologischen Sorten und 3) die Rahmenbedingungen und Fahrpläne durch einen aktiven politischen Dialog mit nationalen und europäischen Behörden und politischen Entscheidungsträger*innen. LIVESEEDING liefert wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Best-Practice-Lösungen, um 100 Prozent biologisches Saatgut zu erreichen.

Weitere Informationen über LIVESEED (Vorläufer des Projekts LIVESEEDING) finden Sie unter: https://www.liveseed.eu

Der Rechtsrahmen der Europäischen Union, in dem LIVESEEDING tätig sein wird

  1. Neue EU-Bioverordnung (EU) 2018/848, die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.
    • Definition von Biosorten, die für den biologischen Landbau geeignet sind (OV) - Artikel 3 Definitionen [...] (19)
    • Definition des Begriffs "biologische Pflanzenzüchtung" in Anhang II Teil I Nummer 1.8.4.
    • 7-jähriges befristetes Experiment zu OV - Vorwort (39)
    • Definition von organisch heterogenem Material (OHM) - [...] (18)
    • Inverkehrbringen von organischem heterogenem Material (OHM) via Notifizierung - Artikel 13
    • Delegierter Rechtsakt mit Vorschriften für die Erzeugung und das Inverkehrbringen von biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial von biologischem heterogenem Material - C(2021)3163 7.5.2021
    • Nationale Datenbanken für biologisches Saatgut - Artikel 26 & Ausnahmeregelungen, Genehmigungen und Bericht - Artikel 53
  2. Voraussetzungen für die amtliche Sorteneintragung
    • Europäische Saatgutverkehrsrichtlinien - Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 2002/53/EG, 2002/54/EG, 2002/55/EG, 2002/56/EG, 2002/57/EG, 2008/72/EG und 2008/90/EG.
    • Unterscheidbarkeits-, Homogenitäts- und Beständigkeitsprüfungen (DUS) - werden von den Prüfungsämtern durchgeführt, um sicherzustellen, dass eine neue Sorte von bestehenden Sorten unterscheidbar ist, dass ihre Merkmale homogen sind und dass die Sorte stabil ist und ihre phänotypischen Merkmale von einer Generation zur nächsten beständig sind.
    • Prüfungen des Wertes für Anbau und Nutzung (VCU) - werden für alle landwirtschaftlichen Kulturpflanzen durchgeführt, die zur Eintragung eingereicht werden. Um für die Registrierung in Frage zu kommen, muss eine neue Sorte einen "Mehrwert" aufweisen. Dieser wird durch den Vergleich mit einer Reihe bestehender Referenzsorten ermittelt.