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FiBL-Informationen zum Thema Vogelgrippe

Aktuelle Rechtslage und Massnahmen

Der Bundesrat hat beschlossen, die Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz bis auf weiteres zu verbieten. Seit Montag, 20. Februar 2006, darf Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse sowie Strausse und andere Laufvögel) nur noch in geschlossenen Ställen oder in anderen geschlossenen Haltungssystemen wie Aussenklimabereichen gehalten werden. Folgende Massnahmen sind baldmöglichst zu ergreifen:

Stall und Schlechtwetterauslauf vogelsicher machen

Der Aussenklimabereich (AKB) wird weiterhin akzeptiert, wenn er rundum abgeschlossen ist (vollständig überdacht; feste Wände, Maschendraht, Windschutznetz oder Rebnetze; Maschenweite maximal 20 mm), so dass keine Vögel eindringen können. Die im Detail zu treffenden Massnahmen ergeben sich aus der individuellen Situation eines Betriebs.

  • Betriebe mit AKB sollten überprüfen, ob dieser auch in den Ecken, unter dem Dach, bei den Auslauföffnungen und an weiteren problematischen Stellen wirklich vogelsicher abgeschlossen ist. Wenn nötig muss mit Maschengeflecht abgedeckt werden.
  • Betriebe mit Legehennen ohne AKB sollten erwägen, einen abgeschlossenen AKB zu konstruieren. Sie können diesen auch nach Abklingen der Vogelgrippe weiter benützen. Dies wäre eine Bereicherung für die Tiere.
  • Betriebe mit Mastgeflügel sollten sich überlegen, ob sie einen Teilbereich der Weide provisorisch mit einer Plache überspannen und mit einem billigen Rebnetz oder Ähnlichem abschliessen wollen. Es ist auch denkbar, ein Zelt vor dem Stall zu platzieren und dieses rundum mit Netzen vor Wildvögeln zu sichern. Der Aufwand lohnt sich, wenn die Mast wegen enger Ställe ansonsten ganz aufgegeben oder die Tierzahl stark reduziert werden müsste. Wer Rebnetze und ähnliches als AKB-Abschluss einsetzt, muss diese täglich auf Löcher kontrollieren.

Wenn ans Freiland gewöhnte Tiere nicht mehr auf die Weide dürfen, ist allenfalls mit Unruhe, vermehrten Aggressionen und gegenseitigem Bepicken zu rechnen. Die Auslaufeinschränkung kann auch zu Leistungseinbussen und Schwächung des Immunsystems führen, wodurch die Krankheitsanfälligkeit steigen kann. Um solchen negativen Auswirkungen vorzubeugen, sollten die Tiere zusätzlich beschäftigt werden (Strohballen, Kompost, Heuraufen, Rüstabfälle, Rüben, Fallobst, usw.) Dies ist insbesondere dann nötig, wenn infolge eines Seuchenausbruchs in nächster Nähe auch der AKB geschlossen werden müsste.Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat auf seiner Homepage weitere Massnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe aufgeführt. Unter www.bvet.admin.ch unter «Vogelgrippe» können sowohl Empfehlungen für Grossbetriebe als auch für Rassegeflügel-Züchter und Kleinbetriebe heruntergeladen werden.www.bvet.admin.ch

Grippeimpfung

Da nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, dass die Vogelgrippe auch in Schweizer Geflügelbestände eingeschleppt wird, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit Angehörigen von Berufsgruppen mit häufigem Kontakt zu Hausgeflügel und Wildvögeln, sich im Sinne einer Vorsorgemassnahme gegen die herkömmliche Grippe zu impfen. Dies aus folgenden Gründen:

  • Um zu vermeiden, dass Personen mit nahem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln an der normalen Grippe erkranken und dadurch Fehlalarme ausgelöst werden könnten (Befürchtung einer Vogelgrippeinfektion).
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person gleichzeitig mit herkömmlichen Grippeviren und dem Vogelgrippevirus angesteckt wird, wird durch die Impfung reduziert. Dadurch wird das Risiko der Vermischung verschiedener Virustypen verringert.

Direktzahlungen

Auch wenn bei einem Verbot der Freilandhaltung die RAUS-Richtlinien nicht eingehalten werden können, wird der Bund die Direktzahlungen nicht kürzen.

Deklaration

Bei einem Verbot der Freilandhaltung im Seuchenfall, handelt es sich um höhere Gewalt. Eier und Fleisch könnten daher weiterhin als Bio- bzw. Freilandprodukte verkauft werden.

Helen Hirt, FiBL, Februar 2006


Aktuelle Informationen sind den Medienmitteilungen des Bundes bzw. den Tagesmedien zu entnehmen.

BVET - Hotline
Fragen zu Vogelgrippe, Tiere, Tierhaltung, vorbeugende Massnahmen
Telefon +41 31 322 22 99; Mo - Fr 9 - 19 Uhr

BAG - Hotline
Fragen zu Vogelgrippe und Mensch, Impfen, Lebensmittel etc.
Telefon +41 31 322 21 00

Weitere Informationen im Internet

Bundesamt für Veterinärwesen
Bio Suisse
Kagfreiland