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FiBL Deutschland bei EU-Kommission – Präsentation des Regelungsvorschlags für Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Logo der Europäischen Kommission

Das Team des Projekts "RuDi" stellte den finalen Regelungsvorschlag, der im Projekt erarbeitet wurde, der Europäischen Kommission vor. (Logo: Europäische Kommission)

Mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 soll für Biolebensmittelhersteller*innen ein beschränkendes Verzeichnis für Reinigungs- und Desinfektionsmittel (RuD) in der Bioverarbeitung und Lagerung erlassen werden. Eine Positivliste (Liste erlaubter Stoffe/Mittel) stößt seitens der Praxis in der EU auf Kritik und die Umsetzbarkeit wird in Frage gestellt, da im Bereich der Lebensmittelverarbeitung eine Vielzahl an Stoffen für eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion erforderlich sind (erste Erhebungen zeigen einen Bedarf an >1000 Stoffe bzw. >300 Produkte auf). Die Bewertung und Erstzulassung aller erforderlichen Stoffe würden einen enormen Aufwand (Kosten/Zeit) erfordern. Darüber hinaus wäre, auch die laufende Aktualisierung einer Positivliste mit einem enormen administrativen Aufwand und hoher Kompetenz verbunden und eine nicht aktuelle Liste könnte sich negativ auf die Innovationskraft des Sektors auswirken.

Um über diese Thematik zu diskutieren und andere wissenschaftlich erarbeitete Möglichkeiten zum Umgang und zur Regelung dieses Bereiches zu erfahren, lud die Europäische Kommission Ende Mai das Projektteam (Projektkoordination Marlene Milan, FiBL, Simone Gärtner, Rechtsexpertin Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH) des BÖL geförderten Projektes "RuDi – Empfehlungen für die Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Ökologischen Lebensmittelverarbeitung und Lagerung" nach Brüssel ein, um vor den Delegierten des Committee of Organic Production (COP) die Projektergebnisse sowie den finalen Regelungsvorschlag, der in diesem Projekt erarbeitet wurde, vorzustellen.

Im Rahmen des Projektes RuDi wurden unternehmerische Anforderungen sowie EU-rechtliche/länderspezifische Vorgaben an Reinigungs- und Desinfektionsmittel erhoben, bereits bestehende Regelungsansätze und darin enthaltene Kriterien bewertet und darauf aufbauend ein neuer Regelungsvorschlag erarbeitet. Dieser Regelungsvorschlag wurde von mehr als 100 Biolebensmittelverarbeitern aus sieben europäischen Ländern auf seine Praxistauglichkeit getestet.

Fazit der Projekt-Erhebungen, die in der COP Sitzung vorgestellt wurden, war, dass die Kombination aus folgenden Kriterien am besten geeignet ist, um zum einen die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten (Priorität 1) und zum anderen negative Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren:

  1. Ausschluss eindeutig identifizierbarer Stoffe ("Negativliste"), die nicht eingesetzt werden dürfen;
  2. Ausschluss besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC), (sehr) persistenter, (sehr) bioakkumulativer, toxischer Stoffe (PBT, vPvB) gemäß REACH-Verordnung (Chemikalienverordnung).

Das Feedback und die Diskussionen im Rahmen der Sitzung lassen ein Verständnis für die vielfach vorgetragenen Bedenken des Biosektors mit Blick auf die Positivliste im Verarbeitungsbereich erkennen und ein Aufgreifen von Empfehlungen aus dem RuDi Projekt erhoffen.

Weitere Informationen

Kontakt

Marlene Milan

Links

fibl.org: Projektbeschreibung "Empfehlungen für die Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Ökologischen Lebensmittelverarbeitung und Lagerung"