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Das schmeckt: Aromen dürfen Bio sein

FiBL und AoeL erstellen neue Liste für die Öko-Verarbeitung

(Bad Brückenau, 31.03.2010) Wer A sagt, kann auch B sagen: Aromen dürfen Bio sein. Das hat die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) in ihrer jüngsten Sitzung klargestellt  – und erntet dafür Applaus aus der Branche: „Für uns ist es wichtig, dass diese Zusatzstoffe ökologisiert werden, um die Qualität von Bio-Lebensmitteln konsequent weiterzuentwickeln“, sagt Dr. Alexander Beck, Geschäftsführer der Assoziation ökologischer Lebensmittel-Hersteller (AoeL). „Jedoch müssen auch die rechtlichen Vorgaben für die Herstellung von Öko-Aromen weiterentwickelt werden.“

Zum Hintergrund: Die LÖK hatte als Arbeitskreis der Kontrollbehörden, die in den Bundesländern für die Überwachung der EG-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau zuständig sind, bisher die Meinung vertreten, dass Aromen nicht in den Geltungsbereich des EU-Rechts fallen und damit keine rechtliche Grundlage für eine Biozertifizierung existiert. Das hatte vor allem bei Herstellern von Molkereiprodukten, Süßwaren und Tees für Verunsicherung gesorgt. „Unsere Kunden wollen sicher sein, dass sie wirklich 100% Bio naschen“, sagt Gummibärchen-Hersteller Georg Rösner.  „Konventionelle Aromen sind komplexe Gemische, die sowohl von Lebensmittel-Herstellern als auch von Verbrauchern schwer zu durchschauen sind. Deshalb begrüßen wir, wenn Bio-Aromen sauber definiert werden. So ist eindeutig festgelegt, was sie beinhalten dürfen.“ Das hat die LÖK nun getan, indem sie Aromen gemäß EU-VO 834/2007 für öko-zertifizierbar erklärt hat.  
 
„Wir freuen uns sehr über diese Klarstellung. Damit haben wir eine gute Grundlage, um die Aromen in unsere Zusatzstoffliste aufzunehmen“, sagt Rolf Mäder, Projektkoordinator des Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL). „Jetzt sind die Aromen-Hersteller aufgerufen, ihre Produkte listen zu lassen.“

Die „FiBL-Liste Öko-Verarbeitung“ enthält Handelsprodukte von Zusatz- und Hilfsstoffen sowie Zutaten mit technologischer, sensorischer oder nutritiver Funktion, die bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden dürfen. Als solche erleichtert sie Lebensmittel-Herstellern die Suche nach geeigneten Zulieferern; und Zusatzstoff-Lieferanten wiederum bekommen eine geeignete Angebotsplattform. Die Liste wird vom FiBL Deutschland mit Unterstützung der AoeL erstellt und im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gefördert. „Wir sind laufend dabei, sie zu ergänzen“, erklärt Mäder und fordert Hersteller auf, sich oder ihre Zulieferer aufnehmen zu lassen. „Schließlich ist dies ein guter Service für die Branche.“

Weiterführende Informationen

Kontaktperson am FiBL: Rolf Mäder

www.zusatzstoffe.org

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