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Zulassung von Praxisversuchen auf Biobetrieben

Abstract

Bewilligung von Praxisversuchen mit noch nicht bewilligten Produkten

Auf Bio Suisse-Betrieben dürfen nur Produkte eingesetzt werden, welche in der Betriebsmittelliste aufgeführt sind. Für Praxisversuche mit noch nicht bewilligten Produkten oder auf noch nicht bewilligten Kulturen (Lückenindikationen) ist im Voraus eine Bewilligung zu beantragen.

Financing

BLW (Sockelbeitrag)

FiBL project leader/ contact

Themes

FiBL project number

20019

Date modified

19.01.2026
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