Produktanmeldung - Anmeldung von Hilfsstoffen für die FiBL-Hilfsstoffliste
Anmeldung
Die Anmeldeformulare werden im Lauf des Sommers 2008 aufgeschaltet.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss für die Hilfsstoffliste 2009 ist der 30. September 2008.
Für Futtermittel gilt der Anmeldeschluss vom 31. August 2008.
Firmen, welche bereits ein Produkt angemeldet haben, werden im Sommer 2008 angeschrieben.
Gebühr
Für jedes eingetragene Produkt wird eine jährliche Gebühr von CHF 80.- verrechnet, jedoch maximal CHF 1000.- pro Firma.
Belegexemplar
Die Firmen erhalten je ein deutsches und französisches Belegexemplar.
Amtliche Bestimmungen
Alle amtlichen Bestimmungen sind als Vorbedingung für die Anmeldung einzuhalten. Dies sind:
- Pflanzenschutzmittel: Zulassung des BLW
- Dünger: Anmeldung/Zulassung gemäss Düngerbuchverordnung
- Handelssubstrate: keine Anmeldung oder Zulassung erforderlich
- Stallfliegenmittel: zur Zeit in Abklärung
- Ektoparasitenmittel: keine Anmeldung oder Zulassung erforderlich
- Siliermittel: Zulassung der Agroscope RAP
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel: Anmeldung beim BAG als gemeldete Zubereitung, oder Zulassung als Biozid
- Milchgeschirr-Reiniger: Anmeldung beim BAG als gemeldete Zubereitung, oder Zulassung als Biozid
- Heilmittel gegen Varroa: Zulassung swissmedic
- Produkte gegen Wachsmotten: Empfehlung des Zentrums für Bienenforschung
- Futtermittel: Konformität mit der Futtermittelverordnung und Futtermittelbuchverordnung
Zulassung von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemitteln
Kriterien für die Zulassung von Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienemitteln (.pdf)
Eintrag in der Hilfsstoffliste
Das Hilfsstofflisten-Team entscheidet über die Einordnung der Produkte in die einzelnen Kategorien, Darstellung, Schriftgrösse etc. Produktenamen mit Sonderzeichen und die Schreibweise mit Grossbuchstaben werden nicht akzeptiert.
Kennzeichnung der Produkte
Produkte, die in der Hilfsstoffliste aufgeführt sind, können von den Firmen in Werbematerial, Produktlisten und auf Etiketten mit folgendem Vermerk bezeichnet werden:
- «gemäss FiBL-Hilfsstoffliste für den biologischen Landbau zugelassen»
- «admis en agriculture biologique selon la liste des intrants du FiBL»
- «ammesso in agricoltura biologica secondo l'elenco dei prodotti ausiliari FiBL»
Produkte der empfehlenden Listen können mit folgendem Vermerk bezeichnet werden:
- «gemäss FiBL-Hilfsstoffliste im biologischen Landbau vorzugsweise einzusetzen»
- «à utiliser de preference en agriculture biologique selon la liste des intrants du FiBL»
- «da applicarsi di preferenza nell’agricoltura biologica secondo l'elenco dei prodotti ausiliari FiBL»

