Info
Welchem Zweck dient die Hilfsstoffliste?
Der Einsatz von Hilfsstoffen im biologischen Landbau ist in verschiedenen Gesetzesgrundlagen und Richtlinien von privaten Organisationen geregelt. Allerdings haben diese Richtlinien eher grundsätzlichen Charakter und geben naturgemäss weder über einzelne Handelsprodukte noch über den Einsatz von neuartigen Wirkstoffen oder Nutzorganismen Auskunft. So ist es Anwendern und Kontrolleuren nicht möglich, sich im Einzelfall über unzulässige Inhaltsstoffe oder über die Herkunft (z.B. gentechnisch veränderte Organismen oder deren Produkte) zu informieren. Die Hilfsstoffliste schliesst diese Lücke. Sie wird seit 1996 jährlich aktualisiert und Behörden und Labelinhabern zur Vernehmlassung und Genehmigung vorgelegt. Die Hilfsstoffliste ist verbindlich für die Produzenten von Bio Suisse. Sie erscheint auf Deutsch und Französisch.
Archiv
Hilfsstofflisten der letzten Jahre.
Beurteilungskriterien
Bei der Beurteilung von neuen Hilfsstoffen berücksichtigt das FiBL einerseits wissenschaftliche und juristische Kriterien. Andererseits wird besonderes Gewicht darauf gelegt, dass die Traditionen und die Grundgedanken des biologischen Landbaus in den Entscheidungsprozess einfliessen und unverletzt bleiben.
Neben "klaren" Fällen müssen immer wieder neue Verfahren beurteilt werden, die Grundsatzentscheide verlangen. Grundsatzentscheide müssen breite Zustimmung finden; sie werden deshalb vorher von Bio Suisse und FiBL besprochen. Ein weiterer Fall ist die Beurteilung von Formulierungshilfsstoffen. Diese Beurteilung unterscheidet sich von den anderen Bereichen insofern, als die Rezepturen aus Gründen der Geheimhaltung nur den Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen des FiBL zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall werden die Labelinhaber jedoch so umfassend wie möglich informiert, so dass eine eigene Meinungsbildung zu Grundsatzfragen gewährleistet ist. Aufgrund der klaren Beurteilungskriterien können Hersteller die Zusammensetzung ihrer Produkte an die Anforderungen des Biolandbaus anpassen. Beispielsweise sind in der Hilfsstoffliste bereits seit 1998 keine Pflanzenschutzmittel mehr aufgeführt, welche das problematische Nonylphenol enthalten.
Fischzucht
In Zusammenarbeit mit Bio Suisse wurde die «Hilfsstoffliste für die Fischzucht» erarbeitet, die in die Weisung «Speisefischproduktion» der Bio Suisse integriert ist.
Richtlinien und Weisungen der Bio Suisse zur Speisefischproduktion (.pdf)

