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Futtermittel

Futtermittel

Der Einsatz von Futtermitteln im biologischen Landbau unterliegt den Anforderungen der Bioverordnung des Bundes und für Bio Suisse Betriebe den Richtlinien und Weisungen der Bio Suisse. Diese zwei Regelwerke sind die Basis für die Futtermittelliste von Bio Suisse/ALP/FiBL. Die Futtermittelliste bildet die Grundlage für die Herstellung und den Einsatz von Futtermitteln im biologischen Landbau. Mischfutter welche der Liste entsprechen dürfen nach Antrag bei der Bio Suisse mit der Hilfsstoffknospe ausgezeichnet werden. Mineralfutter und Ergänzungsfuttermittel werden in der Hilfsstoffliste des FiBL gelistet, sofern sie den Anforderungen der Futtermittelliste entsprechen.

Futtermittelliste im FiBL-Shop
Hilfsstoffliste im FiBL-Shop

Für die Aufnahme von Komponenten in die Futtermittelliste Bio Suisse/ALP/FiBL gibt es eine Liste mit Kriterien, die erfüllt sein müssen.
Kriterien Futtermittelliste (.pdf)



Hilfsstoffknospefutter

Mischfutter welche der Futtermittelliste (siehe oben) entsprechen dürfen nach Antrag bei der Bio Suisse mit der Hilfsstoffknospe ausgezeichnet werden.

Rezepturen für Hilfsstoffknospefutter werden in digitaler Form und per Post eingereicht, zusammen mit den dazugehörigen Etiketten. Die Berechnungstabelle ist für Rezepturen ab 01.01.2006 ausgelegt, das heisst der prozentuale Anteil an biologischer Substanz muss 90 Prozent betragen.

Berechnungstabelle (.xls)



Einsatz von CH- oder EU-Biokomponenten

Für die Herstellung von Hilfsstoffknospe-Futtermitteln konnten bis Ende 2007 festgelegte CH-Biokomponenten bzw. EU-Biokomponenten verwendet werden. Für 2008 gibt es keine generellen Ausnahmebewilligungen mehr und damit keine Liste.

Da aufgrund grosser Nachfrage im In- und Ausland die Versorgung mit Knospe-Sonnenblumenkernen und –kuchen nicht sichergestellt werden kann, können bei der Bio Suisse Ausnahmebewilligungen für dieses Produkt beantragt werden

Bio Suisse
Katrin Hennig, Tel. +41 61 3859631 E-Mail



Konventionelle Futtermittel

In der neuen Bioverordnung des Bundes sind die konventionellen Komponenten für die Wiederkäuerfütterung eiungeschränkt worden. Für die Nicht-Wiederkäuer gilt weiterhin der Anhang 5 der Bio Suisse-Richtlinien.

Die aktuellen Anforderungen für die Fütterung finden Sie zusammengefasst im Fütterungsmerkblatt 2008.

Fütterungsmerkblatt 2008 im FiBL-Shop



 
 

Futtermittelliste 2005

 

Betriebsmittel in Deutschland

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Alle Rechte vorbehalten. Letzte Aktualisierung 25.02.2008 | Anregungen an Webmaster