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Aktuelles

Infobrief Januar 2008

Wichtige Informationen für Knospe- und Hilfsstoffknospefutterproduzenten.

Deutscher Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Januar 2008 (.pdf)

Französischer Brief an die Knospe-Lizenznehmer und Vormischungshersteller Januar 2008 (.pdf)



EU-Bio-Sonnenblumenkuchen

Ab dem 01.01.2008 gibt es keine Futterkomponenten mehr, die generell in EU- oder CH- Bioqualität zugelassen sind. Zukünftig dürfen Biofutterkomponenten auf Bio Suisse-Betrieben nur noch in Knospe-Qualität verwendet werden.

Da aufgrund grosser Nachfrage im In- und Ausland die Versorgung mit Knospe-Sonnenblumenkernen und –kuchen nicht sichergestellt werden kann, können bei der Bio Suisse Ausnahmebewilligungen für dieses Produkt beantragt werden.

Bio Suisse
Katrin Hennig, Tel. +41 61 3859631 E-Mail



Fütterungsrichtlinien 2008 für Bio Suisse Betriebe

Die Bio Suisse will ihren Slogan Ist die Knospe drauf - ist Bio drin glaubwürdig umsetzen. Dazu gehört auch, dass die Tiere artgerecht und möglichst vollständig mit Knospefutter gefüttert werden. Das Ziel 100 Prozent Biofutter soll schrittweise erreicht werden. Im Merkblatt steht, was ab dem 1. Januar 2008 gilt.

Die Futteranteile, Berechnungsgrundlagen und Anhänge der Knospe-Richtlinien sind im Merkblatt „Fütterungsrichtlinien 2008 nach Bio Suisse“ anschaulich dargestellt.

„Fütterungsrichtlinien 2008 nach Bio Suisse“ im FiBL-Shop



Wir prüfen National Organic Program (NOP) Futtermittel

NOP Betriebe müssen NOP zertifizierte Futtermittel einsetzen. Die NOP Anforderungen an die Misch- und Mineralfuttermittel unterscheiden sich von den Anforderungen der Bio Suisse Futtermittel.

Die bio.inspecta als NOP akkreditierte Kontrollstelle anerkennt nur die vom FiBL geprüften NOP Futtermittel als NOP-tauglich.

Das FiBL Futtermittelteam prüft im Auftrag der Futtermühlen und Mineralstoffhersteller die Produkte auf NOP-Tauglichkeit zu einem Stundensatz von 120,- Fr.

Bitte melden Sie sich bei Véronique Chevillat oder unter +41 62 865 04 12.



Jodiertes Viehsalz weiterhin zugelassen

Die Praxis mit der Jodverabreichung hat gezeigt, dass Biotiere über verschiedene Quellen (Viehsalz, Mineralsalz, Mischfutter und andere Ergänzungsfutter) mit Jod versorgt werden. Eine Kombination dieser Salzverabreichung kann zu einer Überversorgung mit Jodsalz führen. Darum kam Bio Suisse vor einigen Monaten zusammen mit dem FiBL und der ALP zum Schluss, den Einsatz von jodiertem Viehsalz zu unterbinden. Nun zeigen Reaktionen aus der Praxis aber, dass einige Betriebe nur Viehsalz verfüttern und die Jodversorgung knapp bis unzureichend ist. Darum kommt Bio Suisse auf den Entscheid zurück und lässt jodiertes Viehsalz auch weiterhin zu. Es liegt nun in der Kompetenz der Betriebe, die Verabreichungsmengen so zu halten, dass weder eine Über- noch eine Unterversorgung besteht. Die ALP informiert über die empfohlene Verabreichungsmenge bei Biotieren und wir bitten die betroffenen Bioproduzenten, sich an diese Empfehlungen zu halten. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. +41 62 865-7272. Diese Meldung ersetzt sämtliche bisherigen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Fütterung von jodiertem Viehsalz.



Information für alle Hilfsstoffknospefutter-Produzenten

Für die Freigabe der Gesuche müssen zukünftig die eingesetzten Komponenten eindeutig als "Knospe"-Komponenten in der Rezeptur bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Bio“ reicht nicht aus.

Beim Einsatz von Vormischungen bitten wir Sie, die Bezeichnung zu verwenden, unter der die Produkte bei uns registriert sind.



Mineralstoffe und Ergänzungsfuttermittel

Auf Biobetrieb dürfen nur noch Mineral- und Ergänzungsfuttermittel eingesetzt werden, die auf der Hilfsstoffliste 2007 gelistet sind.

„Hilfsstoffliste 2007“ im FiBL-Shop



Anmeldung von Hilfsstoffknospefutter

Wir bitten die Knospe-Lizenznehmer zukünftig die neuen Rezepturen mittels einer Berechnungstabelle einzureichen. Die Berechnungstabelle ermöglicht Ihnen, die Rezepturen auf die Biotauglichkeit (prozentualer Anteil an biologisch organischer Substanz, zugelassene konventionelle Komponenten) zu prüfen und ermöglicht uns, die Gesuche schnellstmöglich zu bearbeiten. Langfristig ist diese Form der Gesuchseinreichung die Basis für die Arbeit mit Ecert. Ihre Rezepturen können so in digitaler Form abgelegt und schnell und flexibel geändert werden.

Bitte schicken Sie uns die Rezepturen in digitaler Form und per Post samt den dazugehörigen Etiketten. Achtung: die Berechnungstabelle ist für Rezepturen ab 01.01.2006 ausgelegt, d.h. der prozentuale Anteil an biologischer Substanz muss 90 % betragen.

Berechnungstabelle (.xls)



Aktuelle Futtermittelliste

Die aktuelle Futtermittelliste gilt seit 1. August 2005. Sie ist verbindlich für die Herstellung von Knospemischfutter und auch für konventionelle Futtermittel inklusive Mineralfuttermittel, die in Bio Suisse-Betrieben eingesetzt werden. Die Liste soll Produzenten und Kontrollpersonen als Hilfsmittel für den Vollzug der Regelungen im Futtermittelbereich dienen.

Futtermittelliste 2005 im FiBL-Shop



 

Futtermittelliste

 

Betriebsmittel in Deutschland

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Alle Rechte vorbehalten. Letzte Aktualisierung 25.02.2008 | Anregungen an Webmaster