Bestandes- und Komplementärmedizin
Seit 2001 ist die Bioverordnung in der Schweiz in Kraft. Diese besagt, dass die Tiergesundheit insbesondere durch Prävention auf Bestandesebene, durch Optimierung der Rahmenbedingungen (Fütterung, Haltung, Hygiene, Mensch-Tier-Beziehung etc.) sowie durch den Einsatz von Komplementärmedizin stabilisiert werden soll. In diesem Sinne werden vom FiBL seit 1997 integrierte Konzepte geprüft, die in kleinem Rahmen bereits deutliche Erfolge hinsichtlich Reduzierung von rückstandsrelevanten Arzneimitteln bei stabilisierter Tiergesundheit aufzeigen konnten. Als Konsequenz daraus resultiert das Pro-Q-Projekt, das diese Methode ab 2003 flächendeckend in die Praxis einführen soll. Vervollständigt werden diese Aktivitäten durch Ausbildung und durch Support für Tierärzte und Landwirte. |