Hilfsstoffe
Der Einsatz von Hilfsstoffen im biologischen Landbau ist in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien der privaten Organisationen des biologischen Landbaus geregelt. Allerdings haben diese Richtlinien eher grundsätzlichen Charakter und geben naturgemäss weder über einzelne Handelsprodukte noch über den Einsatz von neuartigen Wirkstoffen oder Nutzorganismen Auskunft. So ist es weder für die Anwender noch für die Kontrolleure möglich, sich im Einzelfall über unzulässige Inhaltsstoffe oder über die Herkunft (z.B. gentechnisch veränderte Organismen oder deren Produkte) zu informieren. Die detaillierte Positivliste "Zugelassene und empfohlene Hilfsstoffel für den biologischen Landbau" wird deshalb seit 1996 jährlich aktualisiert und Labelinhabern und Behörden zur Vernehmlassung und Genehmigung vorgelegt.
Im Verbund mit privatrechtlichen und staatlichen Organisationen
im In- und Ausland werden die Anbaurichtlinien und die Kriterien
für die Aufnahme von neuen Produkten (oder Verbot von unerwünschten
Produkten) laufend weiterentwickelt. Meinungsbildungsprozesse finden
in Anbauverbänden statt, aber auch in Foren von Forschung,
Beratung und Ministerien. Im Rahmen des von der EU geförderten
Projekts Organic Inputs Evalualtion wurden die Möglichkeiten
zur Weiterentwicklung der EU Richtlinien zum biologischen Landbau
überprüft.
Mit der gleichen Methodik werden auch neue Technologien überprüft.
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