Beurteilung von Rückständen auf Bioprodukten
Bioprodukte sind nur so gut wie die Umwelt, in der sie produziert werden. Gewisse Rückstände von chemisch-synthetischen Pestiziden sind somit auch in einem biologisch produzierten Lebensmittel zu erwarten und zu akzeptieren. Es besteht jedoch eine Rechtsunsicherheit und unterschiedliche Auslegung von Rückstandsfällen im kantonalen Vollzug des Lebensmittelrechts.
Das vorgelegte Konzept zur Beurteilung von Pestizidrückständen auf Bioprodukten soll als Grundlage für die Diskussion zur Harmonisierung im Umgang mit Rückständen auf Bioprodukten innerhalb der interessierten Kreise, wie Kantonale Laboratorien, Bundesamt für Gesundheit, Bio-Labelorganisationen, Kontrollstellen und Handel verstanden werden.
Das Konzept umfasst folgende Punkte:
- Individuelle Beurteilung von Rückstandsfällen,
- Plausibilitätsabklärungen als Basis für die Beurteilung,
- Prüfung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Vermeidung von Rückständen,
- Keine Orientierung an Biolimiten,
- Beiziehen von Erfahrungswerten und Datensätzen zur Hintergrundbelastung,
- Durchführung der Rückstandsabklärung und Sanktionierung durch Kontroll- und Zertifizierungsstelle.
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