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Tagung
Produktion mit und ohne Gentechnik – ist ein Nebeneinander möglich?

Inhalt

Um was geht es?

In vielen Ländern ist das Nebeneinander von Produktion mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen Realität. Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden weltweit gehandelt. In der Lebens- und Futtermittelverarbeitung werden immer mehr gentechnisch veränderte Mikroorganismen und ihre Folgeprodukte verwendet.

Wahlfreiheit ist zu gewährleisten

Ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten und auch verschiedene Produktionsrichtlinien – so der Biolandbau oder IP SUISSE – lehnen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln ab. Deshalb muss die Wahlfreiheit erhalten und die Produktion ohne Gentechnik weiterhin gewährleistet bleiben.
Im neuen Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) hat die Politik diese Anliegen aufgenommen. Art. 7 schreibt vor, dass beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen die Produktion ohne GVO und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen nicht beeinträchtigt werden darf. In Art. 16 ist festgelegt, dass beim Umgang mit GVO Vermischungen mit nicht veränderten Organismen vermieden werden müssen. Art. 17 Abs. 3 hält zusätzlich fest, dass Spuren von GVO als unbeabsichtigt gelten, wenn die Kennzeichnungspflichtigen nachweisen, dass sie die Warenflüsse sorgfältig erfasst und kontrolliert haben.

Praktische Umsetzung

Doch wie sollen diese Anforderungen praktisch umgesetzt werden? Als Vorbild kann die Bioproduktion dienen, denn sie ist heute schon verpflichtet, Bioprodukte vom Produzenten bis zum Konsumenten lückenlos zu kontrollieren.

Ausgehend von den Erfahrungen der Bioproduktion erarbeitete das FiBL im Rahmen eines vom BUWAL finanzierten Projektes Vorschläge für Standards für die Produktion mit Gentechnik und die Produktion ohne Gentechnik (Schlussbericht in Organic Eprints ). Diese Vorschläge werden an der Tagung vorgestellt und diskutiert.

Verschiedene Fachleute aus der Praxis zeigen, mit welchen Massnahmen die gesetzlich verlangte Warenflusstrennung bei Lebens- und Futtermitteln sowie beim Saatgut umgesetzt werden soll.
Auch die Europäische Union hat sich bemüht, Warenflusstrennung und Koexistenz zu regeln. Seit April 2004 gelten in den EU-Mitgliedstaaten die beiden Verordnungen über Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Im Gegensatz zu diesen Verordnungen hat die EU bezüglich der Koexistenz lediglich Empfehlungen ausgesprochen, die nicht zwingend umgesetzt werden müssen.

An der Veranstaltung berichtet ein Vertreter des deutschen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft über die Umsetzung der Vorgaben in der EU.

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© 2008 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 20.07.2006 | Comments: webmaster@fibl.org

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