Tagung
Produktion mit und ohne Gentechnik – ist ein Nebeneinander
möglich?
Inhalt
Um was geht es?
In vielen Ländern ist das Nebeneinander von Produktion mit
und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen Realität. Produkte
aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) werden weltweit
gehandelt. In der Lebens- und Futtermittelverarbeitung werden immer
mehr gentechnisch veränderte Mikroorganismen und ihre Folgeprodukte
verwendet.
Wahlfreiheit ist zu gewährleisten
Ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten und auch verschiedene
Produktionsrichtlinien – so der Biolandbau oder IP SUISSE – lehnen
die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in
Lebensmitteln ab. Deshalb muss die Wahlfreiheit erhalten und
die Produktion ohne Gentechnik weiterhin gewährleistet bleiben.
Im neuen Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich
(Gentechnikgesetz, GTG) hat die Politik diese Anliegen aufgenommen.
Art. 7 schreibt vor, dass beim Umgang mit gentechnisch veränderten
Organismen die Produktion ohne GVO und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen
nicht beeinträchtigt werden darf. In Art. 16 ist festgelegt,
dass beim Umgang mit GVO Vermischungen mit nicht veränderten
Organismen vermieden werden müssen. Art. 17 Abs. 3 hält
zusätzlich fest, dass Spuren von GVO als unbeabsichtigt gelten,
wenn die Kennzeichnungspflichtigen nachweisen, dass sie die Warenflüsse
sorgfältig erfasst und kontrolliert haben.
Praktische Umsetzung
Doch wie sollen diese Anforderungen praktisch umgesetzt werden?
Als Vorbild kann die Bioproduktion dienen, denn sie ist heute
schon verpflichtet, Bioprodukte vom Produzenten bis zum Konsumenten
lückenlos zu kontrollieren.
Ausgehend von den Erfahrungen der Bioproduktion erarbeitete das
FiBL im Rahmen eines vom BUWAL finanzierten Projektes Vorschläge
für Standards für die Produktion mit
Gentechnik und die Produktion ohne Gentechnik (Schlussbericht in Organic Eprints ). Diese Vorschläge
werden an der Tagung vorgestellt und diskutiert.
Verschiedene Fachleute aus der Praxis zeigen, mit welchen Massnahmen
die gesetzlich verlangte Warenflusstrennung bei Lebens- und Futtermitteln
sowie beim Saatgut umgesetzt werden soll.
Auch die Europäische Union hat sich bemüht, Warenflusstrennung
und Koexistenz zu regeln. Seit April 2004 gelten in den EU-Mitgliedstaaten
die beiden Verordnungen über Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Im
Gegensatz zu diesen Verordnungen hat die EU bezüglich der
Koexistenz lediglich Empfehlungen ausgesprochen, die nicht zwingend
umgesetzt werden müssen.
An der Veranstaltung berichtet ein Vertreter des
deutschen Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft über
die Umsetzung der Vorgaben in der EU. |