Bericht zur Tagung
Produktion mit und ohne Gentechnik – ist ein Nebeneinander
möglich?
Die Suche nach Wahlfreiheit und Koexistenz
Eine vom FiBL organisierte Tagung am 1. September 2004
in Bern zum Thema „Koexistenz und Warenflusstrennung – ist
ein Nebeneinander möglich“ stiess auf sehr grosses Interesse.
Es nahmen über 100 Vertreter von Amtsstellen, Forschungsanstalten,
NGOs, der Saatgut-, Futtermittel- und Lebensmittelbranche, der
Biobranche und der Presse teil. In regen Diskussionen zeigte sich,
dass noch viele Fragen der Koexistenz ungelöst sind und vor
einem Anbau von GVO der Regelung bedürfen – wenn diese
Koexistenz denn überhaupt ökologisch und sozial in der
kleinräumigen Schweiz möglich ist.
Herr Georg Kalaganis vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), erinnerte in seinem Einführungsreferat daran, dass
die Verwendung von GVO neue Probleme für die Sicherung des
Nebeneinanders verschiedener Bewirtschaftungssysteme mit sich bringt,
da es sich um lebende Organismen handelt, die sich verbreiten und
vermehren können. Der Anlass zur Tagung ist das neue Gentechnikgesetz,
das auf 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Auch in der EU sind
neue Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von
GVO in Kraft getreten.
Ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten und auch verschiedene
Produktionsrichtlinien wie BIO SUISSE oder IP SUISSE lehnen die
Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und deren
Folgeprodukten in der Lebensmittelproduktion nach wie vor ab. Dies
zeigte eine Umfrage, die Frau Hofer von Coop präsentierte.
Die Ablehnung der Fütterung mit GVO für tierische Erzeugnisse
wie Milch, Eier und Fleisch nahm gegenüber den Vorjahren sogar
zu. Dies sollte zu denken geben, denn genau hier besteht noch eine
Lücke in der Deklarationspflicht. Die aktuellen Regelungen
und die vorgesehen Änderungen bezüglich Deklaration und
Warenflusstrennung von Lebensmitteln wurde vom Vizedirektor des
Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Urs Klemm präsentiert.
Offene Punkte sind zum Beispiel, wie weit im Herstellungsprozess
zurück GVO noch deklariert werden müssen. Hier wird sich
die Schweiz auch an den EU-Regelungen orientieren, welche von Dan
Leskien vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft (BMVEL), Berlin, erläutert wurden. Das
Regelwerk zur Gentechnik hat sich auch in der EU kontinuierlich
entwickelt. Neu sind Verordnungen zur Gentechnik in Lebens- und
Futtermitteln, zur Rückverfolgbarkeit und zur Koexistenz.
Frau Ständerätin Simonetta Sommaruga erinnerte nochmals
daran, was der Gesetzgeber mit dem Gentechnik-Gesetz erreichen
wollte. Zentrale Punkte sind zum einen die Wahlfreiheit, die erhalten
bleiben muss, sowie die Verantwortung, die derjenige übernehmen
muss, der GVO in Verkehr bringt. Er muss dafür sorgen, dass
der gentechnikfreie Landbau nicht beeinträchtigt wird. Wie
eine solche Regelung aussehen könnte, zeigte Karin Nowack
vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau. Ausgehend
von den Erfahrungen der Bioproduktion präsentierte sie Vorschläge
für Standards für die Produktion mit Gentechnik und die
Produktion ohne Gentechnik, die bei einem Anbau von gentechnisch
veränderten Pflanzen in der Schweiz dazu beitragen, ein Nebeneinander
glaubwürdig sicher zu stellen.
Wie die Warenflusstrennung heute im Agrarbereich erfolgreich gemeistert
wird, zeigte Markus Hardegger vom Bundesamt für Landwirtschaft.
Die Kontrollen der Saatgutimporte zeigen sehr wenige verunreinigte
Saatgutchargen, welche dann auch vom Importeur zurückgezogen
wurden. Ausser Sojaöl aus GVO werden zur Zeit praktisch keine
GVO-Futtermittel importiert.
Paul Klemenz und Markus Stalder von der fenaco zeigten auf, wie
die Warenflusstrennung von gentechnikfreien Futtermitteln in der
Praxis aussieht. Der Aufwand, der hier vor allem für die strenge „Hard
Identity preservation“, d.h. die Warenflusskontrolle vom
Bauer bis zur Verarbeitung in der Schweiz betrieben wird, ist beeindruckend!
Nur schon die Beprobung eines Schiffes, die mit Bildern eindrücklich
gezeigt wurde, ist sehr aufwendig.
Hier wie auch bei anderen Ausführungen wurde klar, dass ein
Nebeneinander von gentechnisch veränderten Produkten mit konventionellen
und biologischen Produkten nur mit viel Aufwand und neuen Kosten
vom Bauern bis zum Konsumenten erreicht wird und weiterhin werden
kann. Auch ohne den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
in der Schweizer Landwirtschaft fallen diese Kosten heute durch
zusätzliche Analytik und Massnahmen zur Qualitätssicherung
an. Verschiedene Referenten und Teilnehmer forderten, dass diese
Kosten von den Verursachern, also von den GVO-Inverkehrbringern
und nicht von denjenigen bezahlt werden müssen, die GVO gar
nicht wollen.
Auch Herr Josef Wüest, Vizedirektor vom Schweizerischen Bauernverband
machte sich Gedanken zur praktischen Umsetzung der Koexistenz im
Feld. Wie soll diese funktionieren in der kleinräumigen Schweizer
Landwirtschaft, wo ein Bauer im Durchschnitt 9 Parzellen besitzt,
und die einzelne Parzelle im Schnitt nur 1,6 ha umfasst? Wenn die
vorgeschlagenen Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen
ist bei Raps, Roggen und Mais eine Koexistenz gar nicht möglich.
In einer angeregten Diskussion, die sehr gekonnt von Frau Ursula
Jenal, Beratung Biosicherheit, moderiert wurde, kamen die verschiedenen
offenen Punkte zur Sprache: wie soll die Eiweissversorgung mit
GVO-freien Futtermitteln sichergestellt werden, wenn die Deklaration
in der EU und in der Schweiz verschärft wird? Ist es nicht
gescheiter, wenn sich die kleine Schweiz ganz gegen GVO entscheidet,
als mit immensen Kosten ein Nebeneinander zu erzwingen? Was sind
denn überhaupt positive Eigenschaften von GVO, wenn sie uns
doch nur soviel Probleme schaffen? Urs Niggli, Direktor am Forschungsinstitut für biologischen
Landbau forderte in seinem Schlusswort auf, an einer nachhaltigen ökologischen
Landwirtschaft zu arbeiten und Visionen für ein „Bioland
Schweiz“ zu haben.
Die Veranstaltung wurde vom BUWAL finanziell
unterstützt.
Das BUWAL und das BAG übernahmen das Patronat. Weitere
Informationen und Referate
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