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Bericht zur Tagung
Produktion mit und ohne Gentechnik – ist ein Nebeneinander möglich?

Die Suche nach Wahlfreiheit und Koexistenz

Eine vom FiBL organisierte Tagung am 1. September 2004 in Bern zum Thema „Koexistenz und Warenflusstrennung – ist ein Nebeneinander möglich“ stiess auf sehr grosses Interesse. Es nahmen über 100 Vertreter von Amtsstellen, Forschungsanstalten, NGOs, der Saatgut-, Futtermittel- und Lebensmittelbranche, der Biobranche und der Presse teil. In regen Diskussionen zeigte sich, dass noch viele Fragen der Koexistenz ungelöst sind und vor einem Anbau von GVO der Regelung bedürfen – wenn diese Koexistenz denn überhaupt ökologisch und sozial in der kleinräumigen Schweiz möglich ist.

Herr Georg Kalaganis vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), erinnerte in seinem Einführungsreferat daran, dass die Verwendung von GVO neue Probleme für die Sicherung des Nebeneinanders verschiedener Bewirtschaftungssysteme mit sich bringt, da es sich um lebende Organismen handelt, die sich verbreiten und vermehren können. Der Anlass zur Tagung ist das neue Gentechnikgesetz, das auf 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Auch in der EU sind neue Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO in Kraft getreten.

Ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten und auch verschiedene Produktionsrichtlinien wie BIO SUISSE oder IP SUISSE lehnen die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und deren Folgeprodukten in der Lebensmittelproduktion nach wie vor ab. Dies zeigte eine Umfrage, die Frau Hofer von Coop präsentierte. Die Ablehnung der Fütterung mit GVO für tierische Erzeugnisse wie Milch, Eier und Fleisch nahm gegenüber den Vorjahren sogar zu. Dies sollte zu denken geben, denn genau hier besteht noch eine Lücke in der Deklarationspflicht. Die aktuellen Regelungen und die vorgesehen Änderungen bezüglich Deklaration und Warenflusstrennung von Lebensmitteln wurde vom Vizedirektor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Urs Klemm präsentiert. Offene Punkte sind zum Beispiel, wie weit im Herstellungsprozess zurück GVO noch deklariert werden müssen. Hier wird sich die Schweiz auch an den EU-Regelungen orientieren, welche von Dan Leskien vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), Berlin, erläutert wurden. Das Regelwerk zur Gentechnik hat sich auch in der EU kontinuierlich entwickelt. Neu sind Verordnungen zur Gentechnik in Lebens- und Futtermitteln, zur Rückverfolgbarkeit und zur Koexistenz.

Frau Ständerätin Simonetta Sommaruga erinnerte nochmals daran, was der Gesetzgeber mit dem Gentechnik-Gesetz erreichen wollte. Zentrale Punkte sind zum einen die Wahlfreiheit, die erhalten bleiben muss, sowie die Verantwortung, die derjenige übernehmen muss, der GVO in Verkehr bringt. Er muss dafür sorgen, dass der gentechnikfreie Landbau nicht beeinträchtigt wird. Wie eine solche Regelung aussehen könnte, zeigte Karin Nowack vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau. Ausgehend von den Erfahrungen der Bioproduktion präsentierte sie Vorschläge für Standards für die Produktion mit Gentechnik und die Produktion ohne Gentechnik, die bei einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz dazu beitragen, ein Nebeneinander glaubwürdig sicher zu stellen.

Wie die Warenflusstrennung heute im Agrarbereich erfolgreich gemeistert wird, zeigte Markus Hardegger vom Bundesamt für Landwirtschaft. Die Kontrollen der Saatgutimporte zeigen sehr wenige verunreinigte Saatgutchargen, welche dann auch vom Importeur zurückgezogen wurden. Ausser Sojaöl aus GVO werden zur Zeit praktisch keine GVO-Futtermittel importiert.

Paul Klemenz und Markus Stalder von der fenaco zeigten auf, wie die Warenflusstrennung von gentechnikfreien Futtermitteln in der Praxis aussieht. Der Aufwand, der hier vor allem für die strenge „Hard Identity preservation“, d.h. die Warenflusskontrolle vom Bauer bis zur Verarbeitung in der Schweiz betrieben wird, ist beeindruckend! Nur schon die Beprobung eines Schiffes, die mit Bildern eindrücklich gezeigt wurde, ist sehr aufwendig.

Hier wie auch bei anderen Ausführungen wurde klar, dass ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten Produkten mit konventionellen und biologischen Produkten nur mit viel Aufwand und neuen Kosten vom Bauern bis zum Konsumenten erreicht wird und weiterhin werden kann. Auch ohne den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft fallen diese Kosten heute durch zusätzliche Analytik und Massnahmen zur Qualitätssicherung an. Verschiedene Referenten und Teilnehmer forderten, dass diese Kosten von den Verursachern, also von den GVO-Inverkehrbringern und nicht von denjenigen bezahlt werden müssen, die GVO gar nicht wollen.

Auch Herr Josef Wüest, Vizedirektor vom Schweizerischen Bauernverband machte sich Gedanken zur praktischen Umsetzung der Koexistenz im Feld. Wie soll diese funktionieren in der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft, wo ein Bauer im Durchschnitt 9 Parzellen besitzt, und die einzelne Parzelle im Schnitt nur 1,6 ha umfasst? Wenn die vorgeschlagenen Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen ist bei Raps, Roggen und Mais eine Koexistenz gar nicht möglich.

In einer angeregten Diskussion, die sehr gekonnt von Frau Ursula Jenal, Beratung Biosicherheit, moderiert wurde, kamen die verschiedenen offenen Punkte zur Sprache: wie soll die Eiweissversorgung mit GVO-freien Futtermitteln sichergestellt werden, wenn die Deklaration in der EU und in der Schweiz verschärft wird? Ist es nicht gescheiter, wenn sich die kleine Schweiz ganz gegen GVO entscheidet, als mit immensen Kosten ein Nebeneinander zu erzwingen? Was sind denn überhaupt positive Eigenschaften von GVO, wenn sie uns doch nur soviel Probleme schaffen?

Urs Niggli, Direktor am Forschungsinstitut für biologischen Landbau forderte in seinem Schlusswort auf, an einer nachhaltigen ökologischen Landwirtschaft zu arbeiten und Visionen für ein „Bioland Schweiz“ zu haben.

Die Veranstaltung wurde vom BUWAL finanziell unterstützt. Das BUWAL und das BAG übernahmen das Patronat.

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Last Update 03.09.2004 | Comments: webmaster@fibl.org

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