Einzelne Gründe
Zur besseren Auswertung der Anträge sind die Gründe in
verschiedene Kategorien aufgeteilt (Spalte „Grund“ im
Formular). In der Spalte „Besondere Eigenschaften“ müssen
die Gründe dann näher erläutert werden. Es besteht
keine Garantie für Bewilligung des Antrags. Unter Nummer 10
können weitere Gründe angegeben werden, die nicht aufgeführt
sind.
- Sortenversuch (nur Meldepflicht*)
- Anbau von Sorten zur Erhaltung der genetischen Vielfalt
- Basissaatgut zur Herstellung von Biosaatgut
Zusätzliche Begründungen auf der Stufe 2 (Bio= Regel)
- Besondere Bodenverhältnisse
- Krankheits- oder Schädlingstoleranz / -Resistenz
- Klima oder Höhenlage
- Vertragsanbau (vom Abnehmer geforderte Sorte)
- Spezielle Markt- oder Verarbeitungsanforderungen
- Saatgutform und -Qualität
- Andere Gründe (bitte beschreiben in der Spalte „Besondere
Eigenschaften“)
*Meldepflicht bei Sortenversuchen
Als Versuch erlaubt sind maximal 10 Aren oder maximal 10% eines
Anbausatzes. Bitte Meldung erstatten über Gesamtfläche der Kultur
(in Aren), Fläche Versuchssorte konventionell (in Aren), Vergleichssorten
und Grund für Sortenversuch (Versuchsfrage). |