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Biosaatgut-Info

Gründe für Ausnahmegenehmigungen

Besonderheiten der verschiedenen Stufen

Stufe 1 (Bio = Pflicht)
Bei Arten gelistet auf Stufe 1 (Bio = Pflicht oder Anhang 10 der Bioverordnung des Bundes) sind nur die Gründe 1 bis 3 zulässig.

Stufe 2 (Bio = Regel)
Bei Arten oder Untergruppen gelistet in der Stufe 2 (Bio = Regel) werden zusätzlich Ausnahmen gewährt, wenn der Gesuchsteller nachweisen kann, dass die biologisch verfügbaren Sorten aus agronomischen oder ökonomischen Gründen für seinen Betrieb nicht geeignet sind (Gründe 1- 10).

Einstufung der Untergruppen einer Art siehe Datenbank oder Sortenlisten der Fachkommission (erhältlich beim FiBL).

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Einzelne Gründe

Zur besseren Auswertung der Anträge sind die Gründe in verschiedene Kategorien aufgeteilt (Spalte „Grund“ im Formular). In der Spalte „Besondere Eigenschaften“ müssen die Gründe dann näher erläutert werden. Es besteht keine Garantie für Bewilligung des Antrags. Unter Nummer 10 können weitere Gründe angegeben werden, die nicht aufgeführt sind.

  1. Sortenversuch (nur Meldepflicht*)
  2. Anbau von Sorten zur Erhaltung der genetischen Vielfalt
  3. Basissaatgut zur Herstellung von Biosaatgut

Zusätzliche Begründungen auf der Stufe 2 (Bio= Regel)

  1. Besondere Bodenverhältnisse
  2. Krankheits- oder Schädlingstoleranz / -Resistenz
  3. Klima oder Höhenlage
  4. Vertragsanbau (vom Abnehmer geforderte Sorte)
  5. Spezielle Markt- oder Verarbeitungsanforderungen
  6. Saatgutform und -Qualität
  7. Andere Gründe (bitte beschreiben in der Spalte „Besondere Eigenschaften“)

*Meldepflicht bei Sortenversuchen

Als Versuch erlaubt sind maximal 10 Aren oder maximal 10% eines Anbausatzes.

Bitte Meldung erstatten über Gesamtfläche der Kultur (in Aren), Fläche Versuchssorte konventionell (in Aren), Vergleichssorten und Grund für Sortenversuch (Versuchsfrage).

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Formulare

Beide Formulare können online ausgefüllt und per E-Mail direkt an die Biosaatgutstelle geschickt werden. Sie können auch das ausgedruckte und ausgefüllte Formular per Post oder per Fax an die Biosaatgutstelle des FiBL senden.

Meldeformular für Sortenversuch (.pdf)
Ausnahmeantrag für nicht-biologisches Saatgut (.pdf)

FiBL
Biosaatgutstelle
Ackerstrasse
CH-5070 Frick
Tel. +41 62 8657-208
Fax +41 62 8657-273

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© 2008 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 19.07.2004 | Comments: webmaster@fibl.org

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