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Der Einsatz von nicht-biologischem Saatgut unterliegt folgenden
Bedingungen:
- Die gewünschte Sorte ist nicht in Bioqualität erhältlich.
Auskunft über die Verfügbarkeit gibt die Datenbank
www.organicXseeds.com.
- Das Ausnahmegesuch muss einen der Gründe enthalten, die
den verschiedenen Stufen zugeordnet sind.
- Das Saatgut darf nur mit Mitteln behandelt (gebeizt) sein,
welche für diesen Zweck in der Hilfsstoffliste des FiBL
aufgeführt sind. (Ausnahme: eine chemische Beizung ist gesetzlich
vorgeschrieben).
- Die bewilligte Genehmigung muss vorliegen, bevor das Vermehrungsmaterial
dem Betrieb geliefert wird.
Detailinformationen finden sie im Merkblatt
„Vermehrungsmaterial“ (.pdf) der Markenkommission
„Anbau“ (Bio Suisse).
Ihre Fragen beantwortet die Auskunft der Biosaatgutstelle des
FiBL, Telefon 062 865 72 08.
Schema
der drei Verfügbarkeitsstufen
Gründe für Ausnahmegenehmigungen
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©
2008
FiBL Forschungsinstitut für biologischen
Landbau
Last Update
18.10.2006
| Comments: webmaster@fibl.org
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