Richtlinien für ökologische Zierpflanzen, Stauden
und Gehölze
Neben den in der EG-Verordnung "Ökologischer Landbau"
festgelegten Grundregeln liegen der Produktion von Bio-Zierpflanzen
bei Anbauverbänden in der Schweiz und in Deutschland spezielle
Richtlinien zugrunde.
Hier die wichtigsten Inhalte:
- Torfanteil in Substraten maximal 50%, in Aussaat- und Pikiererden
maximal 80% (Schweiz 70%)
- Flache Dämpfung ist im Gewächshaus erlaubt
- Synthetische Zuschlagstoffe sind nicht zugelassen
- Zugekaufte, konventionell erzeugte Roh- und Fertigware muss
zu jedem Zeitpunkt eindeutig deklariert sein. Der überwiegende
Teil der verkauften pflanzlichen Produkte muss aus ökologischem
Anbau stammen
- Es wird i.d.R. eine gesamtbetriebliche Umstellung verlangt,
die schrittweise innerhalb von 5 Jahren erfolgen kann
Details finden sich in der Zusammenstellung
der wichtigsten Richtlinien (.pdf)
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