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Richtlinien für ökologische Zierpflanzen, Stauden und Gehölze

Neben den in der EG-Verordnung "Ökologischer Landbau" festgelegten Grundregeln liegen der Produktion von Bio-Zierpflanzen bei Anbauverbänden in der Schweiz und in Deutschland spezielle Richtlinien zugrunde.
Hier die wichtigsten Inhalte:

  • Torfanteil in Substraten maximal 50%, in Aussaat- und Pikiererden maximal 80% (Schweiz 70%)

  • Flache Dämpfung ist im Gewächshaus erlaubt

  • Synthetische Zuschlagstoffe sind nicht zugelassen

  • Zugekaufte, konventionell erzeugte Roh- und Fertigware muss zu jedem Zeitpunkt eindeutig deklariert sein. Der überwiegende Teil der verkauften pflanzlichen Produkte muss aus ökologischem Anbau stammen

  • Es wird i.d.R. eine gesamtbetriebliche Umstellung verlangt, die schrittweise innerhalb von 5 Jahren erfolgen kann

p Details finden sich in der Zusammenstellung der wichtigsten Richtlinien (.pdf)

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Richtlinien zum Ökolandbau im Internet

Verbandsrichtlinien

p Richtlinien der Verbände in Deutschland

p Richtlinien der BioSuisse

Internationale Richtlinien / Gesetzgebungen

IFOAM-Basisrichtlinien

EG-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau (Fortgeschriebene, nichtamtliche Fassung; Internetseiten des BMVEL)

Weitere Richtlinien

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© 2008 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 18.10.2006 | Comments: webmaster@fibl.org

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