 |
|
Aufgaben und Kompetenzen des Stiftungsrates
- Er ändert die Satzungen der FiBL-Stiftung, welche die
Aufgaben und Tätigkeiten des FiBL regeln. Änderungen
unterstehen aber der Oberaufsicht der Stiftungsbehörde im
Eidg. Departement des Innern (EDI).
- Der Stiftungsrat wacht darüber, dass das 4-jährige
Arbeitsprogramm des FiBL dem Stiftungszweck entspricht.
- Der Stiftungsrat kann grundsätzliche Verlagerungen der
Tätigkeitsschwerpunkte des FiBL beschliessen, sofern diese
der Intention der Stifterin (Förderung des biologischen
Landbaus) entsprechen.
- Er bewilligt das Jahresbudget und nimmt die Jahresrechnung
ab (Entlastung des Direktors).
- In grundsätzlichen strategischen, inhaltlichen und finanziellen
Fragen vertritt er das FiBL nach aussen, kann diese Kompetenz
aber auch dem Direktor delegieren.
- Der Stiftungsrat wählt und entlässt den Direktor.
|
nach
oben |
 |
 |
|
|
|
©
2008
FiBL Forschungsinstitut für biologischen
Landbau
Last Update
11.04.2008
| Comments: webmaster@fibl.org
|
|
|