Verordnungen des Bundes, EU-Verordnung Ökologischer Landbau, IFOAM-Richtlinien und Codex Alimentarius
Staatliche Regelung (Schweiz)
Bis 1997 war in der Schweiz der biologische Landbau nur privatrechtlich
geregelt. Quasi-Standard waren dabei die Richtlinien der BIO SUISSE.
Auf den 1. Januar 1998 setzte der Bundesrat die Bioverordnung in
Kraft, die in den wichtigsten Punkten der EU-Verordnung 2092/91
über den ökologischen Landbau entspricht.
Damit definiert der Staat, was als Mindestanforderungen einzuhalten
ist, um die Begriffe "bio" und "öko" in der
Vermarktung von Lebensmitteln verwenden zu dürfen. Der Staat beaufsichtigt
auch die Arbeit der Kontroll- und Zertifizierungsstellen.
Bundesrecht
|
|