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Verordnungen des Bundes, EU-Verordnung Ökologischer Landbau, IFOAM-Richtlinien und Codex Alimentarius

Staatliche Regelung (Schweiz)

Bis 1997 war in der Schweiz der biologische Landbau nur privatrechtlich geregelt. Quasi-Standard waren dabei die Richtlinien der BIO SUISSE. Auf den 1. Januar 1998 setzte der Bundesrat die Bioverordnung in Kraft, die in den wichtigsten Punkten der EU-Verordnung 2092/91 über den ökologischen Landbau entspricht.

Damit definiert der Staat, was als Mindestanforderungen einzuhalten ist, um die Begriffe "bio" und "öko" in der Vermarktung von Lebensmitteln verwenden zu dürfen. Der Staat beaufsichtigt auch die Arbeit der Kontroll- und Zertifizierungsstellen.

Bundesrecht

 
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Verordnung der Europäischen Union

EU-Verordnung über den ökologischen Landbau (Europäische Union, Zusammenfassung der Gesetzgebungen: Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus ökologischem Landbau)

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Weltweite Vereinbarungen:

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© 2008 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 20.07.2006 | Comments: webmaster@fibl.org

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