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Bestimmungen ab 2002
français
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Was gilt jetzt?
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- Handelssubstrate mit Hornprodukten sind weiterhin
zugelassen.
- Für die Zulassung von Hornprodukten hat das BLW
Kriterien formuliert. Firmen müssen ein detailiertes
Dossiers einreichen. Hornprodukte der Firma Hauert,
Humosan und Renovita haben Bewilligung am 5. Februar
2001 erhalten.
- Für Fleisch-, Blut- und Knochenmehl dürfte es schwierig
werden, Bewilligung zu erhalten.
- Ausbringverbot für bereits gekaufte Dünger
ab 1. August 2001
- Für importierte Bioprodukte gelten diese Einschränkungen
nicht.
- Importierte Knospenprodukte müssen aber ab 1.1.2002
die gleichen Bedingungen wie Inlandprodukte erfüllen.
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Wie kam es zum Verbot?
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- Anfang November 2000: Ankündigung Totalverbot der
Verfütterung von Fleischmehl an Schweine und Hühner.
Verbrennung sämtlicher Fleischabfälle. Massnahme um
Verwechslungen auf Betrieben auszuschalten (BAB-Fälle).
- Bisherige Qualitätssicherung für Dünger (Sterilisation
unter Druck) nicht mehr gewährleistet.
- 20. Dezember 2000: BLW informiert über Verbot von
Fleisch-, Blut-, Horn- und Knochenmehl auf 1.1.2001.
- 11. Januar 2001: Gespräch mit Verantwortlichen des
BLW. Lockerungen zeichnen sich ab.
- 5. Februar 2001: BLW erteilt erste Bewilligung für
die Hornprodukte der Firma Hauert
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©
2002
FiBL Forschungsinstitut für biologischen
Landbau
Last Update
01.09.2003
| Comments: webmaster@fibl.org
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