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Bestimmungen ab 2002

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Was gilt jetzt?

  • Handelssubstrate mit Hornprodukten sind weiterhin zugelassen.
  • Für die Zulassung von Hornprodukten hat das BLW Kriterien formuliert. Firmen müssen ein detailiertes Dossiers einreichen. Hornprodukte der Firma Hauert, Humosan und Renovita haben Bewilligung am 5. Februar 2001 erhalten.
  • Für Fleisch-, Blut- und Knochenmehl dürfte es schwierig werden, Bewilligung zu erhalten.
  • Ausbringverbot für bereits gekaufte Dünger ab 1. August 2001
  • Für importierte Bioprodukte gelten diese Einschränkungen nicht.
  • Importierte Knospenprodukte müssen aber ab 1.1.2002 die gleichen Bedingungen wie Inlandprodukte erfüllen.

Wie kam es zum Verbot?

  • Anfang November 2000: Ankündigung Totalverbot der Verfütterung von Fleischmehl an Schweine und Hühner. Verbrennung sämtlicher Fleischabfälle. Massnahme um Verwechslungen auf Betrieben auszuschalten (BAB-Fälle).
  • Bisherige Qualitätssicherung für Dünger (Sterilisation unter Druck) nicht mehr gewährleistet.
  • 20. Dezember 2000: BLW informiert über Verbot von Fleisch-, Blut-, Horn- und Knochenmehl auf 1.1.2001.
  • 11. Januar 2001: Gespräch mit Verantwortlichen des BLW. Lockerungen zeichnen sich ab.
  • 5. Februar 2001: BLW erteilt erste Bewilligung für die Hornprodukte der Firma Hauert
 
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© 2002 FiBL Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Last Update 01.09.2003 | Comments: webmaster@fibl.org