Gemeinsame Presseerklärung von Öko-Institut e.V. und
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL)
Gentechnik und Öko-Landbau: Ist Koexistenz möglich?
Pünktlich zur Grünen Woche erscheint neue
Studie
(Freiburg/Berlin, 16. Januar 2003) Gentechnik in der Landwirtschaft
würde den ökologischen Landbau gefährden, der auf
den Einsatz der Gentechnik verzichtet. Und er gefährdet damit
auch die Freiheit der Verbraucher, zwischen Produkten mit und
ohne Gentechnik wählen zu können. Zu diesem Ergebnis
kommt die Untersuchung Grüne Gentechnik und ökologische
Landwirtschaft.
Sie beschreibt die Bedingungen, die für ein unversehrtes
Nebeneinander von Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik vonnöten
sind. Dazu gehören rechtliche Szenarien für Sicherheitsabstände
zwischen den Ökoflächen und den Feldern der konventionellen
Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Die
Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Öko-Institut
in Freiburg und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau
Berlin in Zusammenarbeit mit dem Freiburger Rechtsanwalt Hanspeter
Schmidt erarbeitet. Sie wird jetzt zur Grünen Woche
in Berlin veröffentlicht.
Das Gutachten antwortet auf die Fragen:
-
Was droht dem ökologischen Landbau durch
die Einführung gentechnisch veränderter Kulturen in
der konventionellen Landwirtschaft?
-
Welchen Schutz des ökologischen Landbaus
bieten das deutsche und das EU-Gemeinschaftsrecht heute?
Was müsste verändert werden und welcher
Schutzstandard ist praktisch möglich?
Es darf nicht so sein, dass die Landwirte an den Folgen des
Nebeneinanders von ökologischen und gentechnisch veränderten
Kulturen leiden, weder die Ökobauern noch die konventionell
wirtschaftenden Landwirte, sagt Dr. Beatrix Tappeser, Koordinatorin
des Bereichs Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft
im Öko-Institut Freiburg.
Die Wissenschaftlerin empfiehlt deshalb, zusätzliche Rechtspflichten
zu schaffen. Dazu gehören Sicherheitsabstände bei der
ökologischen Saatgutproduktion und Auflagen zum Schutz der
Nachbarn beim Einsatz von Gentechniksaatgut. Ein parzellengenaues,
im Internet öffentlich zugängliches Kataster der Gentechnikanbauflächen
muss den Ökobauern und ihren Nachbarn schon vor der Aussaat
Auskunft über mögliche Konflikte geben.
Die Studie zeigt zudem, dass es schwer sein wird, die Wahlfreiheit
der Landwirte und der Verbraucher zu schützen. Das heute
geltende Recht bietet zwar klare Ansatzpunkte, bedeutet aber für
alle Beteiligten einen hohen Aufwand und ständige Ungewissheit.
Der hohe Aufwand darf nicht dem ökologischen Landbau
aufgebürdet werden, sagt Dr. Robert Hermanowski von
Forschungsinstitut für biologischen Landbau Berlin. Rechtsanwalt
Hanspeter Schmidt warnt: Um einen fortwährenden Rechtskrieg
zu vermeiden, müssen intelligentere Lösungen gefunden
werden. Dazu könnte nach dem Verursacherprinzip ein Schadensausgleichfonds
der Saatgutindustrie gehören.
Die Studie ist beim Umweltbundesamt auf Deutsch unter der Nummer
1/03 veröffentlicht. Die englische Version trägt die
Nummer 2/03. Beide sind zu bestellen bei: Firma Werbung und Vertrieb,
Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin. Vorab müssen zehn Euro
eingezahlt werden (Konto-Nr. 432765104, Postbank Berlin, BLZ 10010010.
Abzurufen ist die Studie auch unter www.oeko.de und unter www.fibl.de
als PDF-Datei.
Hinweis für Journalisten:
Dr. Beatrix Tappeser steht am 21. und 22. Januar bei der Grünen
Woche in Berlin als Gesprächspartnerin zur Verfügung.
Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt ist am 24. Januar vor Ort.
Dr. Robert Hermanowski ist dort am 16., 17., 23. und 24. Januar
zu erreichen. Termine für Interviews: Öko-Institut,
Telefon 0761/45 295 22, Rechtsanwalt Schmidt 0171/5714437, Forschungsinstitut:
0175/5904152.
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