Berater-Info: Unkrautregulierung bei Biozuckerrüben
Aufgrund der schlechten Witterung wurde in diesem Frühjahr kaum Unkrautregulierung vor der Zuckerrübensaat durchgeführt. Sobald es die Bodenverhältnisse zulassen, sollte jedoch mit der Unkrautregulierung begonnen werden. Hat das Unkraut gegenüber der Kulturpflanze erst mal einen Vorsprung, gestaltet sich die Regulierung immer schwieriger und aufwendiger. Dies hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt. Der erste Durchgang mit dem Hackgerät sollte deshalb so früh wie möglich erfolgen, auch wenn die Reihen noch kaum sichtbar sind. Durch die Hacke wird auch die verschlämmte und verkrustete Bodenoberfläche aufgebrochen. Zum Schutz der Kultur ist es sinnvoll, am Hackgerät Hohlschutzscheiben anzubringen, denn die feinen Zuckerrübenpflänzchen ertragen kein Überschütten. Sehr wichtig ist der frühe Beginn mit dem Vereinzeln, im 2 bis 4-Blattstadium. Je kleiner das Unkraut in der Reihe desto effizienter kann es von Hand entfernt werden. Beim letzten Hackdurchgang vor Reihenschluss kann leicht angehäufelt werden.
Wichtig sind die Feldkontrollen zum Zeitpunkt des Rübenaufgangs bis zum 6-Blattstadium, um eventuell auftretende Krankheiten und Schädlinge rechtzeitig zu entdecken. Den Bestand gefährden können Wurzelbrand, Erdflöhe, Schnecken, Schnakenlarven, Drahtwürmer oder Frostschäden. Auch sollte immer wieder die Bestandesdichte kontrolliert werden. Es können durchaus Bestandesdichten von 110'000 Pflanzen je ha (55 Pflanzen pro 10 m bei 50 cm Reihenabstand) angestrebt werden. Mitte Mai sollten mindestens 36'000 Pflanzen pro ha gezählt werden. Wird diese Mindestbestandesdichte nicht erreicht, sollte zusammen mit der Beratung das weitere Vorgehen besprochen werden.
Weitere Informationen:
Kontaktperson am FiBL: Daniel Böhler
FiBL-Merkblatt: Biozuckerrüben
|